Finanzamt-Software X-PIDER taugt nichts

Die Schnüffelsoftware X-PIDER, mit der vor allem bei eBay Steuersünder aufgespürt werden sollen, taugt nach Ansicht des Bundesrechnungshofs nichts.

X-PIDER soll in Deutschland steuerpflichtige Personen identifizieren, die gewerbsmäßig elektronischen Handel betreiben, ohne die daraus erzielten Einnahmen dem Finanzamt anzugeben. Die Daten werden automatisiert an die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde übermittelt.

In den "Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes" wird bemängelt, dass X-PIDER zu viele falsche Daten liefert und dass bei den zuständigen Ländern die Schnittstellen zu Auswertung der gewonnenen Daten fehlen. Daher habe X-PIDER zwar große Kosten verursacht, aber nichts gebracht. Wörtlich heißt es in dem Bericht:

"Trotz mehrjähriger Datenrecherche ist bislang nicht gelungen, Steuerhinterziehung im Internet wirksam zu entlarven."

Hier der Originaltext des Berichts:

53 Steuerliche Kontrolle des Internets ohne durchschlagenden Erfolg

(Kapitel 6001 Titel 015 01)

53.0

Das Bundeszentralamt für Steuern durchsucht seit dem 1. Oktober 2003 das Internet nach steuerlich nicht erfassten unternehmerischen Aktivitäten. Die Ergebnisse der Datenrecherche sind bislang hinter den Erwartungen zurück geblieben. Sie haben nicht wesentlich dazu beigetragen, wirksam Personen zu identifizieren, die den Finanzbehörden Umsätze und Gewinne aus im Internet angebotenen Waren und Dienstleistungen verschwiegen haben.

53.1

Das Internet wird mangels effektiver steuerlicher Kontrolle zur Steuerhinterziehung genutzt. Vereinzelte von den Steuerfahndungsstellen aufgegriffene Fälle haben dies bestätigt. Um die Steuerhinterziehung im Internet wirksamer als bisher zu bekämpfen, erhielt das Bundeszentralamt für Steuern (Bundeszentralamt) durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz vom 19. Dezember 2001 neue Kompetenzen. Es soll elektronisch angebotene Dienstleistungen beobachten und die Landesfinanzverwaltungen bei der Besteuerung des elektronischen Handels unterstützen. Hierzu wurde eine zentrale Internetstelle beim Bundeszentralamt eingerichtet. Sie setzt seit Oktober 2003 eine Suchsoftware namens X-PIDER ein, mit der das Internet nach steuerlich verdächtigen Personen durchsucht wird. X-PIDER soll in Deutschland steuerpflichtige Personen identifizieren, die gewerbsmäßig elektronischen Handel betreiben, ohne die daraus erzielten Einnahmen dem Finanzamt anzugeben. Die Daten werden automatisiert an die jeweils zuständige Landesfinanzbehörde übermittelt.

53.2

Seit Beginn der Datenrecherche im Oktober 2003 erhielten die Länder Tausende von Datensätzen. Zu Jahresbeginn 2006 hatten die Länder die überwiegende Zahl der Daten ausgewertet. Der Erfolg war gering. Nur in wenigen Einzelfällen ergaben sich Hinweise auf nicht versteuerte unternehmerische Aktivitäten.

Die Gründe für den geringen Erfolg waren:

Mangelnde Qualität der X-PIDER-Daten

Die Qualität der X-PIDER-Daten entsprach nicht den Vorstellungen der Länder. Aus den Daten konnten nur wenige Erfolg versprechende Fälle herausgefiltert werden. Nicht selten kam es vor, dass Datensätze doppelt vorhanden waren, nicht zweifelsfrei zugeordnet werden konnten, andere Zuständigkeiten betrafen oder einfach nur unbrauchbar waren. Die X-PIDER-Software war nur bedingt geeignet, den Namen des anbietenden Unternehmers herauszufiltern.

Unzureichende Maßnahmen der Länder

Nur ein Land hat von Anfang an die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen, die zur Auswertung der X-PIDER-Daten erforderlich waren. Dieser Umstand führte dazu, dass dieses Land weitaus mehr X-PIDER-Datensätze als die übrigen Länder erhielt und auswertete. Einige Länder haben bis heute nicht die erforderlichen Voraussetzungen zur Verarbeitung der X-PIDER-Daten geschaffen. Da es an einer breiten Unterstützung des Projekts durch die Länder mangelte, erhielt das Bundeszentralamt nur vereinzelt Rückmeldungen aus den übermittelten Daten.

Geringes Engagement des Bundesministeriums der Finanzen (Bundesministerium)

Um den Datentransfer zwischen dem Bundeszentralamt und den Steuerverwaltungen der Länder abzustimmen, wurde im November 2003 eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe "Steuerlicher Internetabgleich" eingerichtet. Seitdem tagte diese Arbeitsgruppe mehrmals. Ein Vertreter des Bundesministeriums nahm an den Arbeitsgruppensitzungen nicht teil. Eine Erörterung der Probleme mit den Ländern fand erstmalig im November 2005 statt.

53.3

Bund und Länder hatten sich durch die zentrale Internetrecherche beim Bundeszentralamt erhebliche Fortschritte bei der Identifizierung von Personen erhofft, die den Finanzbehörden Umsätze und Gewinne aus im Internet angebotenen Waren und Dienstleistungen verschwiegen haben. Mittels X-PIDER sollten steuerlich unbekannte unternehmerische Aktivitäten im Internet wirksamer als bisher aufgedeckt werden. Trotz mehrjähriger Datenrecherche ist bislang nicht gelungen, Steuerhinterziehung im Internet wirksam zu entlarven. Der Erfolg des Projekts bleibt damit deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Präventivwirkung des Projekts ist in Gefahr. Angesichts der Bedeutung des Projekts hätte das Bundesministerium die bekannten Probleme frühzeitig aufgreifen und zum Gegenstand von Besprechungen mit den Ländern machen müssen. Da dies erst zu spät geschah, konnte das Bundesministerium nicht frühzeitig darauf hinwirken, dass alle Länder den für die Auswertung der Daten zwingend notwendigen personellen Einsatz sicherstellen. Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministerium aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die notwendigen organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Übernahme und Weiterverarbeitung der X-PIDER-Daten in den Ländern umgesetzt werden. Er hat darüber hinaus die Verbesserung der Datenqualität angemahnt. Der Bundesrechnungshof hat gefordert, dass sich das Bundesministerium stärker als bisher in das Projekt einbringt und auf eine regelmäßige Erfolgskontrolle durch die Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hinwirkt.

53.4

Das Bundesministerium hat erwidert, es stimme den Feststellungen des Bundesrechnungshofes grundsätzlich zu. Die Angelegenheit sei mit den Ländern mit dem Ziel erörtert worden, dass diese die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Datenverarbeitung schaffen. Hinsichtlich der mangelnden Qualität der X-PIDER-Daten hat es darauf hingewiesen, dass nach den bisherigen Erfahrungen die Mehrzahl der Suchergebnisse auf elektronische Geschäftsaktivitäten steuerlich bereits registrierter Unternehmen entfalle und damit Kontrollmaterial darstelle. Zudem seien die künftigen Rückmeldungen über die Ermittlungsergebnisse der Länder an das Bundeszentralamt eine wesentliche Qualitätsverbesserung.

Die Kritik des Bundesrechnungshofes, das Bundesministerium habe sich nicht ausreichend in das Projekt eingebracht, werde nicht geteilt. Als absehbar gewesen sei, dass innerhalb der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Steuerlicher Internetabgleich" eine Übereinkunft über eine gemeinsame Vorgehensweise nicht zu erzielen war, habe das Bundesministerium die Angelegenheit alsbald auf die nächste Sitzung der zuständigen Referatsleiter gebracht. Die bisherige Verfahrensweise sei daher weder inhaltlich noch zeitlich zu beanstanden.

53.5

Der Bundesrechnungshof sieht es als richtigen Schritt an, dass die Angelegenheit auf Ebene der Referatsleiter mit den Ländern besprochen wurde. Das Bundesministerium sollte stärker auf die Länder einwirken, um eine effektive Datenbearbeitung zu gewährleisten. Dazu sind die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen in allen Ländern zu schaffen. Die Verbesserung der Qualität der Daten ist dabei ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg des Projekts.

aXel Gronen
Köln, 10.06.2007
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Axel Gronen August 2006
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© 2007 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 10.06.07.
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