eBay formuliert eine Muster-Widerrufsbelehrung
Bei eBay dürften fehlerhafte Widerrufsbelehrungen derzeit die Nummer 1 unter den Abmahngründen sein, daher begrüße ich es sehr, dass eBay den Händlern nun mit einer Muster-Widerrufsbelehrung hilft.
Infos zu der neuen Muster-Widerrufsbelehrung finden Sie hier. eBay reagiert mit diesem Muster auf die Gerichts-Entscheidungen, nach denen die Muster-Widerrufsbelehrungen des Gesetzgebers nicht mehr verwendet werden können.
Ich habe mehrere renommierte Rechtsanwalts-Kanzleien um Stellungnahmen zum eBay-Vorstoß gebeten. Bei diesem Wetter und mitten in der Urlaubszeit fällt es mir schwer, mich begeistert in so ein Thema zu vertiefen. Aber auch mir als juristisch interessiertem Laien fallen zwei Punkte in den Ausführungen eBays sofort auf:
Klar ist, dass über das Widerrufsrecht mindestens zwei Mal belehrt werden muss: Zunächst in der Artikelbeschreibung und später noch einmal in Textform. Das sieht auch eBay so, denn dort heißt es:
Denken Sie daran, Ihrem Käufer die Widerrufsbelehrung nach Abschluss des Kaufvertrages nochmals gesondert in Textform (z.B. per E-Mail oder durch Beilage zur Ware) zu übermitteln.
Meines Erachtens muss dabei der Wortlaut der zweiten Belehrung (also der in Textform) von der Belehrung in der eBay-Artikelbeschreibung abweichen. In eBays Muster-Widerrufsbelehrung für die Artikelbeschreibung steht nämlich auch der folgende Passus:
Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform.
Der Satz darf natürlich dann in der Textform-Belehrung nicht noch einmal stehen, denn sonst wartet der Käufer weiter (ewig) auf eine noch kommende Belehrung.
Der zweite Punkt, der mir auffiel, betrifft das komplexe Thema des Wertersatzes. Wer die Widerrufsbelehrung eBays verwendet, verzichtet damit auf einen Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Artikels - und das kann sich katastrophal auswirken. Wenn beispielsweise jemand über eBay ein neues Auto kauft, damit vier Wochen in Urlaub fährt und es dem Verkäufer mit fristgerechtem Widerruf und 10.000 km Tachostand zurückgibt, dann muss er dafür möglicherweise nichts bezahlen - obwohl der Wagen damit eine wesentliche Wertminderung "erfahren" hat. Oder noch krasser: Wenn jemand über eBay eine Salami kauft und diese aufisst, dann ist das doch wohl eine "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme" - und dafür kann kein Wertersatz geltend gemacht werden.
Ich werde innerhalb der nächsten Tage ausführlich darüber berichten und dabei auch die Ansichten der befragten Rechtsanwälte darlegen und Alternativen aufzeigen.
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