Abmahnungen der Vier Jahreszeiten GmbH
In den letzten Tagen wurden mir mehr als ein Dutzend Abmahnungen der RECHT§HAUS Anwaltsgesellschaft Maass mbH als Bevollmächtigte der Vier Jahreszeiten Einkauf- und Service Gesellschaft in Bruchköbel weitergeleitet. Die Rechnungsnummern und Aktenzeichen lassen vermuten, dass die Vier Jahreszeiten GmbH zwischen dem 1. und dem 6. September über 50 solcher Abmahnungen verschicken ließ.
Bei diesen Abmahnungen gibt es einige Auffälligkeiten:
Der Geschäftsführer der Vier Jahreszeiten GmbH Michael Müller ist gleichzeitig Geschäftsführer der RECHT§HAUS Gesellschaft für Wirtschafts- und Unternehmensberatung mbH & Co. KG.
Die jeweils fünf Seiten Text sind völlig identisch und unterscheiden sich nur in den Namen der Abgemahnten.
Die beigefügte Vollmacht ist nicht individuell, dort fehlt die Angabe dazu, für wessen Abmahnung konkret Vollmacht gegeben wird.
Der als Wettbewerber angegebene eBay-Account outlet-store1 wurde erst am 16. Juli 2007 angemeldet und hatte beim Versand der ersten Abmahnungen erst neun Bewertungspunkte und einen dokumentierten Umsatz von deutlich unter 200 Euro.
Vieles deutet darauf hin, dass die Abmahnungen unberechtigt sind.
Die Kostenrechnung fällt mit 411,30 Euro vergleichsweise moderat aus: Der Streitwert wurde auf nur 5.000 Euro angesetzt. Es ist zu befürchten, dass viele Abgemahnte diese Summe lieber zahlen, als einen eigenen Anwalt zu befassen.
Dafür hat es die geforderte Unterlassungserklärung ganz gewaltig in sich: Die ist so allgemein gefasst, dass es angesichts der teils widersprüchlichen Rechtsprechung fast unmöglich ist, sich an diese Erklärung zu halten und die Vertragsstrafe von 5.100 Euro pro Angebot später nicht zahlen zu müssen.
Wenn Sie auch so eine Abmahnung bekommen haben:
Unterschreiben Sie keinesfalls ohne anwaltliche Beratung die geforderte Unterlassungserklärung!
Hier finden Sie eine Liste von Anwälten, die ich Ihnen für solche Fälle empfehle. Bitte faxen (01212 619660707) oder mailen Sie mir Ihre Abmahnung, damit aktenkundig wird, wie viele Abmahnungen es gibt. Interessant ist da vor allem die Rechnungsnummer der Kostenrechnung bzw. das Aktenzeichen.
Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen: Ich kann Ihrem Anwalt umfangreiches Recherche-Material zur Verfügung stellen, das eine Abwehr dieser "Abmahnungen" erleichtert.
|