Problematisch: eBays Muster-Widerrufsbelehrung
Update 26.03.08: Der Artikel bezieht sich auf eine frühere Muster-Widerrufsbelehrung von eBay, inzwischen gibt es eine neue.
Vor einigen Monaten hat eBay eine Muster-Widerrufsbelehrung veröffentlicht, von deren Verwendung man aber derzeit dringend abraten muss: eBay hat weder auf die Kritik vieler Juristen, noch auf aktuelle Rechtsprechung reagiert und das eBay-Muster ist daher problematisch und möglicherweise sogar abmahngefährdet.
Viele namhafte Juristen, darunter Rechtsanwalt Rolf Becker von versandhandelsrecht.de, Rechtsanwalt Max Keller von der IT-Recht-Kanzlei und Rechtsanwalt Johannes Richard von Internetrecht-Rostock.de, raten von der Verwendung von eBays Muster-Widerrufsbelehrung ab, RA Richard hat dem Muster sogar einen eigenen Beitrag gewidmet.
Die wichtigsten Kritikpunkte an der Muster-Widerrufsbelehrung von eBay:
Zwei verschiedene Belehrungen nötig
Gewerbliche eBay-Händler müssen zwei Mal über das Widerrufsrecht belehren: Einmal vorvertraglich in der Artikelbeschreibung und zusätzlich nach Vertragsschluss in Textform z.B. beim Versand der Ware. Die zweite Belehrung kann und darf dabei nicht den gleichen Wortlaut wie die erste haben, insbesondere darf da nicht eBays Formulierung "Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform" stehen: Dann wartet der verwirrte Kunde womöglich auf eine dritte Belehrung.
Hinsendekosten müssen erstattet werden
Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe müssen beim Widerruf die Hinsendekosten erstattet werden. Darüber muss dann auch belehrt werden, andernfalls droht eine Abmahnung.
Falscher Fristbeginn
eBay schreibt zum Fristbeginn:
"Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben."
Das ist falsch, denn neben dem Erhalt der Ware und dem Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform gibt es noch eine weitere Voraussetzung für den Fristbeginn: Alle Informationspflichten müssen erfüllt sein. Dazu gehören z.B. Infos zur Vertragssprache und dazu, wie der Vertrag zustande kommt.
Ausnahmen fehlen
Es gibt diverse Fälle, in denen der Kunde kein Widerrufsrecht hat. Diese Ausnahmen können natürlich nur dann greifen, wenn sie auch in der Widerrufsbelehrung aufgeführt sind - bei eBays Muster fehlen sie aber.
Muster-Widerrufsbelehrung von wortfilter.de
In Zusammenarbeit mit der IT-Recht-Kanzlei biete ich Muster-Widerrufsbelehrungen an, die die oben genannten Punkte berücksichtigen. Weitere Infos dazu finden Sie hier. Diese Belehrungen werden nötigenfalls an neuere Rechtsprechung angepasst, die Updates sind dabei bis zum 31. März 2008 kostenlos. Sollten Sie sich für ein Abonnement meiner PDF-Artikel entscheiden, sind die Updates während der gesamten Laufzeit inbegriffen.
|