eBay soll LVMH 40 Millionen Euro Schadensersatz zahlen

Ein französisches Gericht verurteilte heute eBay dazu, dem Luxusgüterkonzern LVMH (Louis Vuitton - Moët Hennessy SA) 38,6 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen, da über die eBay-Seiten gefälschte Produkte von LVMH-Marken versteigert wurden. LVMH hatte eBay vorgeworfen, nicht genügend gegen den Verkauf gefälschter Waren zu unternehmen. Der Konzern hatte ursprünglich eine Schadensersatzsumme von etwa 50 Millionen Euro gefordert.

Wegen des Handels mit gefälschten Artikeln des Taschenherstellers "Louis Vuitton Malletier" soll eBay nun 19,28 Millionen Euro an LVMH zahlen. Für gefälschte Waren von "Christian Dior Couture" werden 17,3 Millionen Euro fällig. 3,25 Millionen Euro muss eBay zahlen, weil über das Online-Auktionshaus Parfums der Marken Christian Dior, Kenzo, Givenchy und Guerlain bezogen werden konnten. Die Produkte dürfen laut LVMH nur über exklusive Partner gehandelt werden.

Vor einem Monat war eBay bereits in einem ähnlichen Fall dem Handtaschenhersteller Hermes unterlegen und zu einer Schadensersatzzahlung von 20.000 Euro verurteilt worden. Zudem will auch der Hersteller L'Oreal gegen eBay vorgehen.

Als heute morgen die ersten Medienberichte dazu kamen, konnte ich die nur mit einem Kopfschütteln quittieren: Im Gegensatz zu den meisten Berichten muss eBay eben keine Millionenstrafe zahlen, sondern dem Konzern LVMH einen angeblichen Schaden ersetzen. Und da gibt es keinen Grund zur Schadenfreude, denn dieses Urteil ist tatsächlich nicht nur für eBay, sondern auch für alle Händler und Privatverkäufer eine üble Geschichte.

Heute Mittag erfuhr ich von eBay, dass man dort eine Stellungnahme zu dem Thema vorbereiten würde. Die allererste Stellungnahme von Pressechef Nerses Chopurian war mir zu dünn:

"Wenn auf unserem Marktplatz gefälschte Produkte auftauchen, sorgen wir für eine schnelle Entfernung dieser Angebote. Im heutigen Urteil geht es jedoch nicht um unseren Kampf gegen Produktfälschungen. Im heutigen Urteil geht es um den Versuch von Louis Vuitton Moët Hennesy (LVMH), Handelspraktiken zu schützen, die den freien Wettbewerb verhindern – auf Kosten der Wahlfreiheit der Verbraucher und der Lebensgrundlage rechtschaffener Verkäufer, denen eBay tagtäglich eine Position am Markt verschafft. In ihrem Namen werden wir gegen diese Entscheidung ankämpfen und ein Berufungsverfahren anstreben."

Ich habe daher mit diesem Bericht auf die ausführlichere Stellungnahme eBays gewartet:

Dreilinden/Berlin/Paris, 30. Juni 2008 – Nach dem heutigen Urteil des Pariser Handelsgerichts im Verfahren gegen eBay, das von dem französischen Luxusgüterhersteller Louis Vuitton Moët Hennessy (LVMH) angestrengt worden war, nimmt das Unternehmen wie folgt dazu Stellung:

Wenn auf dem Marktplatz gefälschte Produkte auftauchen, sorgt eBay für eine schnelle Entfernung dieser Angebote. Im heutigen Urteil geht es jedoch gar nicht um den Kampf gegen Produktfälschungen. Im heutigen Urteil geht es um den Versuch von LVMH, Handelspraktiken zu schützen, die den freien Wettbewerb verhindern – auf Kosten der Wahlfreiheit der Verbraucher und rechtschaffener Verkäufer, die ihren Lebensunterhalt über Marktplätze wie eBay verdienen.

Die Entscheidung zielt auch auf den Verkauf von Waren aus zweiter Hand ab – und auf den Verkauf von neuen Originalprodukten. Für eBay stellt dieses Urteil den Versuch dar, in Frankreich ein Geschäftsmodell zu diktieren, das den freien Handel behindert. Das Nachsehen haben die Verbraucher, deren freie Wahl von Produkten und Dienstleistungen damit eingeschränkt wird. Diese Entscheidung ist nicht nur für eBay inakzeptabel, sondern für alle Verbraucher und Kleinunternehmen, die im Online-Handel tätig sind. eBay wird deshalb Berufung gegen dieses Urteil einlegen.

Es steht außer Frage, dass eBay in den Fokus bestimmter Rechteinhaber gerückt ist, die eine größere Kontrolle über den E-Commerce ausüben wollen. Vor diesem Hintergrund sieht das Unternehmen die Entscheidung des Gerichts als Rückschritt für Verbraucher und Händler an, denen der Marktplatz vielfältige Handelsmöglichkeiten bietet. Der Versuch, mit der Gerichtsentscheidung die beiden Themen Fälschungen und Handelsbeschränkungen miteinander zu verbinden, deutet darauf hin, dass bestimmte Inhaber von Markenrechten Prozesse zum Thema Plagiate nur als Vorwand benutzen, um ihre Marktmacht zu stärken.

eBay ergreift vielfältige Maßnahmen, um den Verkauf von Fälschungen auf dem Marktplatz zu bekämpfen. Das Unternehmen investiert jährlich mehr als 20 Millionen US-Dollar, um Plagiate aufzuspüren und vom Marktplatz zu entfernen. eBay beschäftigt allein dazu mehr als 2.000 Mitarbeiter und arbeitet weltweit mit mehr als 18.000 Rechteinhabern zusammen. Werden auf dem Marktplatz gefälschte Güter entdeckt, werden sie entfernt.

Die übertriebene Durchsetzung von restriktiven Verkaufspraktiken behindert den Wettbewerb und wirkt sich nachteilig für die Verbraucher aus. Dies haben auch die Vertreter der Europäischen Union erkannt. Sie wollen sich daher für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für Online-Verkäufe einsetzen, um den E-Commerce in Europa zu stärken. Im Sinne seiner Verkäufer unterstützt eBay den freien und fairen Markt in Europa.

Richtig ist: Es ist nicht gut, wenn Marken-Inhaber alleine darüber entscheiden, wie, wo und zu welchen Preisen ihre Produkte angeboten werden. Es muss beispielsweise auch in Zukunft einem Privatverkäufer möglich sein, seine teuer gekaufte originale Markenware gebraucht wieder zu verkaufen.

Richtig ist aber auch, dass eBays VeRI-Programm (Programm für Verifizierte Rechte-Inhaber) mit seinen 18.000 angeblichen Rechte-Inhabern nur beschränkt im Kampf gegen Plagiate hilft: Darin tummeln sich weitgehend unkontrolliert eine Vielzahl dubioser Abmahnabzocker, da fallen die paar echten Markenhersteller kaum auf. Und für Insider ist die Zahl von 2.000 Mitarbeitern, die sich angeblich mit dem Thema befassen, ein Witz: Insgesamt beschäftigt eBay so viele Leute im Bereich "Sicherheit". Die meisten dieser "Sicherheits"-Mitarbeiter jagen aber keine kriminellen Plagiatverkäufer-Banden, sondern prüfen, ob auch jeder ordnungsgemäß PayPal anbietet und ob niemand eBay-Gebühren umgeht.


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Axel Gronen August 2006

Mr. Research Marktanalyse Konkurrenzanalyse für eBay

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© 2008 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 30.06.2008.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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