Verpackungsverordnung: Befreiung für gewerbliche Verkäufer
Entgegen den von interessierten Kreisen gestreuten Gerüchten reicht es für gewerbliche Händler nicht aus, einfach die Verpackungen beim "richtigen" Händler zu kaufen, um den Anforderungen aus der novellierten Verpackungsverordnung zu genügen. Dazu hat man sich auch bei eBay Gedanken gemacht und die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Dreilinden/Berlin / Mainz, 15. Juli 2008 - Ab dem 1. Januar kommenden Jahres müssen sich gewerbliche Online-Verkäufer mit ihren Versandverpackungen an einem so genannten "Befreiungssystem" beteiligen. Um den Zugang zu einem solchen System so einfach und günstig wie möglich zu machen, kooperiert der weltweite Online-Marktplatz eBay mit dem Umwelt- und Entsorgungsspezialisten Landbell. Gemeinsam bieten die Partner den Online-Händlern einen maßgeschneiderten Service: Über "Landbell-EASy Shop" können sich gewerbliche eBay-Verkäufer in nur wenigen Minuten auf eBay oder auf den Webseiten von Landbell von ihren Rücknahme- und Entsorgungspflichten für Versandverpackungen befreien lassen bzw. ihre Beteiligungspflichten erfüllen.
"Wir haben uns für Landbell als Service-Partner für unsere gewerblichen Verkäufer und PowerSeller entschieden, weil wir von der Kompetenz des Unternehmens überzeugt sind. Zudem gibt es derzeit keine einfachere, schnellere und preiswertere Möglichkeit, sich einem Befreiungssystem anzuschließen", sagt Frerk-Malte Feller, Geschäftsführer Marketplaces von eBay in Deutschland.
"eBay-Händler können sich ab sofort über den Landbell-EASy Shop an unserem Befreiungssystem beteiligen, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Und zwar schnell, kostengünstig und einfach online direkt über eBay," sagt Jan Patrick Schulz, Vorsitzender des Vorstands der Landbell AG. "Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit einem so starken Partner wie eBay und bringen neben dem Landbell-EASy Shop unsere jahrelange Erfahrung im Umwelt- und Entsorgungsbereich mit in die Partnerschaft."
Preiswertes Pauschalangebot
Die Anmeldung zur Teilnahme am Landbell-Befreiungssystem, das im Sinne der Umwelt und Kreislaufwirtschaft das Recycling der Verpackungen übernimmt, kostet eBay-Verkäufer bis zum 31. August 2008 140, danach 150 Euro plus Mehrwertsteuer. Der Betrag befreit gewerbliche eBay-Verkäufer bis zu zwei Jahre von ihren Rücknahmepflichten bzw. sie erfüllen dadurch ihre ab dem 1. Januar 2009 geltenden Beteiligungspflichten und dies deckt rund 500 Verpackungen von Waren pro Jahr in einem mittelgroßen Pappkarton ab, Füllmaterial nicht eingerechnet. Größere Verpackungsmengen werden zu Beginn des Folgejahres auf Grundlage der tatsächlich verwendeten Verpackungen individuell abgerechnet.
Gewerbliche Online-Verkäufer, die nicht an einem Befreiungssystem teilnehmen, müssen ab dem Jahre 2009 mit Abmahnungen und Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Über Landbell:
Die Landbell AG ist Umwelt- und Entsorgungsspezialist. Das Mainzer Unternehmen betreibt ein System zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen mit und ohne den "Grünen Punkt" und bietet langjährig erprobte Lösungen für Selbstentsorger. Ein Pfand-System für das Recycling von Einweg-Getränkeverpackungen, eine Fullservice-Lösung zur Rücknahme und Entsorgung von Elektroschrott sowie Angebote für Industrieentsorgung, Transportverpackungen und das Gesamtdienstleistungspaket runden das umfassende Portfolio von Landbell ab. Als erster Wettbewerber von flächendeckenden Rücknahme-Systemen machte Landbell dem Monopol der heutigen Duales System Deutschland GmbH (DSD) 2003 ein Ende. Landbell organisiert im Auftrag von Industrie, Handel und Handwerk flächendeckend das haushaltsnahe Erfassen und Entsorgen von Verpackungen. Ein Vertrag mit dem Systembetreiber befreit die Kunden von ihren gesetzlichen Rücknahme- und Verwertungspflichten bzw. erfüllt ihre ab dem 01.01.2009 geltenden Beteiligungspflichten.
Meine Meinung dazu: Ich halte diese Lösung für die derzeit bequemste und kostengünstigste. Mit dem Thema habe ich mich eingehend befasst und mich mit Vertretern der Firmen Landbell und Interseroh getroffen.
Vielen ist der Gedanke unsympathisch, sich einem von eBay empfohlenem Dualen System anzuschließen: Die haben den Verdacht, eBay verdiene daran mit. Daher halte ich es für sinnvoll, hier mal eine Liste aller in Deutschland zugelassenen Systeme zu veröffentlichen. Sie können sich ja dann dort jeweils individuelle Angebote machen lassen:
- BellandVision GmbH, Pegnitz
- Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH, Köln
- EKO-PUNKT GmbH, Mönchengladbach
- INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, Köln
- Landbell AG, Mainz
- Redual GmbH & Co. KG, Köln
- Vfw GmbH, Köln
- Zentek GmbH & Co. KG, Köln
Die Verpackungsverordnung ist für diese Firmen die Lizenz zum Gelddrucken. Fünf der acht Firmen stammen aus Köln - meine Lieblingsstadt taucht sicher nur zufällig dauernd beim Stichwort "Müllentsorgung" auf...
Einige Fragen wurden mir oft gestellt:
Bin ich auch als privater Verkäufer von der Verpackungsverordnung betroffen?
Dazu schreibt Rechtsanwalt Max Keller von IT-Recht-Kanzlei.de:
Die Verpackungsverordnung betrifft grundsätzlich nur gewerbliche
Hersteller und Vertreiber.
In § 3 IX der Verpackungsverordnung wird definiert, wer Vertreiber in diesem
Sinne ist:
„Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen, Packstoffe
oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden,
oder Waren in Verpackungen, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, in
Verkehr bringt. Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist auch der
Versandhandel.“
Allgemein stellt sich bei eBay & Co. das bekannte Problem, wann ein
Verkäufer gewerblich ist und wann nicht. Die Gerichte haben hier vollkommen
unterschiedlich geurteilt. Es herrscht insofern eine große
Rechtsunsicherheit. Somit lässt sich sagen: Private sind von der
Verpackungsverordnung nicht betroffen. Ob allerdings jemand, der sich für
einen Privaten hält, rechtlich als gewerblich angesehen wird, das
entscheiden letztlich im Streitfalle die Gerichte.
Bin ich als Kleingewerbetreibender etwa auch davon betroffen?
Dazu schreibt Rechtsanwalt Max Keller von IT-Recht-Kanzlei.de:
Leider müssen Sie auch als kleiner gewerblicher Online-Händler oder
eBay-Verkäufer die Vorschriften der Verpackungsverordnung beachten. Eine
unterschiedliche Behandlung von kleinen und großen Vertreibern ist in der
Verpackungsverordnung grundsätzlich nicht vorgesehen. Vielmehr muss jeder
Hersteller und Vertreiber, der Verkaufsverpackungen zum ersten Mal in den
Verkehr bringt, die Vorschriften beachten.
Unterschiede gibt es nur hinsichtlich der sog. Vollständigkeitserklärung.
Zwingend muss sie nur von solchen Herstellern und Vertreibern abgegeben
werden, die eine bestimmte Freimenge an Verpackungsmaterial überschritten
haben. Hersteller und Vertreiber, die darunter bleiben, können allerdings
von der Behörde im Einzelfall dazu aufgefordert werden, eine solche
Vollständigkeitserklärung abzugeben. Dies scheint jedoch recht
unwahrscheinlich zu sein.
Ich verwende immer nur gebrauchtes oder lizensiertes Verpackungsmaterial. Muss ich mich trotzdem registrieren lassen?
Dazu schreibt Rechtsanwalt Max Keller von IT-Recht-Kanzlei.de:
Wenn Sie keine neuen, noch nicht registrierten Verkaufsverpackungen in
den Verkehr bringen, dann müssen Sie sich auch nicht registrieren.
Allerdings dürfte es schwierig für Sie sein, sicherzustellen, dass Sie
tatsächlich nur bereits registrierte Verpackungen verwenden. Denn Sie müssen
berücksichtigen, dass auch Füllmaterial wie Styrophor etc. registriert sein
muss. Da es mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Verpackungsverordnung
zum 1. Januar 2009 keine Pflicht mehr gibt, ein Registrierungssymbol auf
registrierten Verpackungen anzubringen, werden Sie entsprechende
Verpackungen kaum identifizieren können. Im Zweifel sollten Sie es sich am
besten von Ihrem Lieferanten schriftlich bestätigen bzw. nachweisen lassen,
dass alle Verpackungsmaterialien bereits entsprechend vorschriftsmäßig
registriert sind.
Dies gilt auch für Versandverpackungen von der Deutschen Post AG (wie
Luftpolsterumschläge und Briefumschläge). Auch hier sollten Sie sich
unbedingt über den Stand der Registrierung informieren.
Grundsätzlich und zusammenfassend gilt: Alles, was Sie als Händler an den
Endkunden schicken (Produktverpackung, Versandkarton oder Versandtasche und
Füllmaterial), muss ordnungsgemäß registriert sein – entweder von jemandem
vor Ihnen in der Lieferkette oder von Ihnen.
Zusatzanmerkung Gronen:
Bisher bietet nach meinen Recherchen kein Hersteller bereits lizensierte Verpackungsmaterialien an, die Sie von Ihren Pflichten aus der Verpackungsverordnung befreien würden. Mindestens zwei Hersteller arbeiten aber an entsprechenden Konzepten, ich halte Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden.
Weitere Infos finden Sie bei IT-Recht-Kanzlei.de:
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