BGH: EuGH muss über Hinsendekosten entscheiden

Heute sollte der BGH entscheiden, ob der Käufer im Falle eines Widerrufs die Hinsendekosten erstattet bekommt. Stattdessen hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorgelegt, weil es um die Auslegung der EU-Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) geht. Weitere Infos zu der heutigen Entscheidung finden Sie in der Pressemitteilung Nr. 184/2008 des BGH.

Bei den Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs ist die Sache klar: Die trägt in der Regel der Verkäufer, er kann sie aber bei Artikeln mit einem Wert unter 40 Euro vertraglich dem Käufer aufbürden.

Strittig ist nun, ob der Verkäufer bei einem Widerruf auch die Hinsendekosten tragen muss. Das OLG Karlsruhe bejaht das: Demzufolge muss grundsätzlich der Verkäufer die Hinsendekosten bezahlen beziehungsweise erstatten (Urteil vom 5. September 2007 – 15 U 226/06). Ich rate gewerblichen Verkäufern dazu, im Widerrufsfall die Hinsendekosten nicht automatisch zu erstatten, sondern nur dann, wenn der Käufer die Rechtslage kennt und das einfordert.


Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie den kostenlosen wöchentlichen Newsletter mit Top-Infos und Unterhaltung rund um eBay und den Onlinehandel. Ihre Mailadresse wird nicht an Dritte weitergegeben und auf Wunsch sofort gelöscht.

Ihre E-Mail Adresse:

Sie möchten sich für den Newsletter
anmelden
abmelden


aXel Gronen
Köln, 01.10.2008
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen August 2006

Mobiles Internet

Vorherige Meldung Vorherige Meldung

Meldungen 1. Quartal 2005     Meldungen 4. Quartal 2004     Meldungen 3. Quartal 2004
Meldungen 2. Quartal 2004     Meldungen 1. Quartal 2004     Meldungen 2002 und 2003

© 2008 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 01.10.2008.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

Wortfilter-Logo