Erneute eBay-Panne ist gefährliche Abmahnfalle
Nach der Panne, dass bei eBay Widerrufsbelehrungen nicht angezeigt wurden, gibt es nun noch eine Steigerung: Bei gewerblichen Angeboten steht im Feld "Rücknahmebedingungen" nun sogar "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück."
Da hilft dann auch mein Rat nicht, die Widerrufsbelehrung zusätzlich in die Artikelbeschreibung zu integrieren: Der Leser wird dann durch die widersprüchlichen Angaben verwirrt und nicht vorschriftsmäßig über sein Widerrufsrecht belehrt. eBay setzt damit alle gewerblichen Verkäufer einer akuten Abmahngefahr aus.
Betroffene Verkäufer können sich nicht auf eBay als Verursacher der Panne berufen: Jeder ist für seine Angebote selbst verantwortlich. Wenn man bei eBay nicht rechtssicher anbieten kann, muss man das eben lassen und alle Angebote stoppen. Als Verkäufer kann man auch nicht darauf hoffen, dass es die anderen eBay-Verkäufer gar nicht besser machen können: Abmahnberechtigter Mitbewerber kann auch der Inhaber eines "normalen" Onlineshops oder sogar eines Ladengeschäfts sein.
Fazit: Wenn Sie betroffen sind und in Ihren gewerblichen eBay-Angeboten eine Rücknahme wegen der eBay-Panne ausgeschlossen ist, dann müssen Sie abwägen, ob Sie eine Abmahnung riskieren oder alle eBay-Angebote stoppen wollen.
Update: Vor Abmahnungen sind Sie auch dann nicht sicher, wenn Sie Ihre Angebote beenden: Der Fehler tritt auch in beendeten Angeboten auf. Allerdings würde ein Abmahner sich wohl damit nicht abgeben, sondern mit den weit über 15 Millionen abmahnfähigen und aktiven Angeboten "begnügen".
Bei eBay ist der Fehler natürlich inzwischen bekannt, der dazu passende Textbaustein lautet wie folgt:
In Ihrer Anfrage berichten Sie uns, dass die Rücknahmebedingungen nicht in
Ihren Angeboten angezeigt werden.
Der Fehler ist uns bekannt und wir arbeiten daran, die Ursache und eine
Loesung fuer diese Stoerung zu finden. Leider koennen wir Ihnen dafuer noch
keinen festen Zeitpunkt nennen.
Haben Sie bitte noch etwas Geduld, bis die betreffende Funktion wieder wie
gewohnt angezeigt wird.
Wir empfehlen alternativ die Rücknahmebedingungen in die Beschreibung mit
aufzunehmen über die Funktion "zur Beschreibung hinzufügen".
Wer übrigens die Beta-Version der neuen Ansicht verwendet, bekommt alles korrekt angezeigt. Die Mehrheit der eBayer nutzt aber die "normale" Ansicht und es wäre für eine Abmahnung ausreichend, wenn nur wenige Leser keine Widerrufsbelehrung sehen könnten. Im Extremfall reicht es, wenn nur der Abmahner die nicht zu sehen bekommt und das mit einem Screenshot dokumentieren kann.
Update 26.10.08: eBay hat das Problem anscheinend in den Griff bekommen. Hut ab, das hätte ich so schnell am Wochenende nicht für möglich gehalten. Hoffentlich waren die Abmahnabzocker nicht so fleißig - bei den "regulären" Abmahnvereinen arbeitet zum Glück ohnehin keiner am Wochenende.
Update 28.10.08: Tja, da war ich wohl etwas zu schnell mit meinem Lob. Nach wie vor werden bei vielen Angeboten die Angaben zur Rücknahme falsch oder unvollständig gemacht, ein System ist nicht erkennbar. Als betroffener Verkäufer hat man keine Möglichkeit, den Fehler zu korrigieren.
Update 01.11.08: Inzwischen gibt es wegen der Panne die ersten Abmahnungen und auch eine weitere Stellungnahme eBays, darüber berichte ich hier.
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