Massen-Abmahnung: Schmidt Wellness GmbH, Wesel
Die Schmidt Wellness GmbH aus Wesel gehört zu den wenigen Firmen, die Opfer der eBay-Panne vom letzten Wochenende abmahnen. Der Abmahnanwalt ist interessanterweise Andreas Gerstel, der früher den Betrügerverein "Ehrlich währt am längsten" vertrat.
Ich verfolge schon länger die Abmahnungen der Schmidt Wellness GmbH und die von Abmahnanwalt Andreas Gerstel, habe aber bisher darüber nicht berichtet. Diese Abmahnwelle jetzt stellt aber beide endgültig ins Abseits: Wer Opfer der eBay-Panne abmahnt, hat dabei ganz offensichtlich nicht lauteren Wettbewerb zum Ziel, denn er hat keinen Wettbewerbsnachteil dadurch. Im Gegenteil: eBay-Verkäufer www-schmidt-freizeit-de war selbst Opfer der eBay-Panne, auch dort wurde der falsche Hinweis "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück" eingeblendet.
eBay hat am 30. Oktober auf dem Rechtsportal zu der Panne geschrieben:
Wichtiger Hinweis: Fehler auf der eBay.de Website
In der Zeit vom 22.10. – 27.10. kam es aufgrund eines technischen Fehlers auf der eBay.de Website zu einer fehlerhaften Darstellung der Rücknahmebedingungen von gewerblichen Verkäufern auf der Artikelseite. So wurde zeitweise statt der in Mein eBay hinterlegten Widerrufsbelehrung der automatisch generierte Satz "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück." bzw. "Siehe Artikelbeschreibung" auf der Artikelseite angezeigt.
Wir haben diesen Fehler mittlerweile behoben, so dass in allen alten und neuen Angeboten wieder die vom Verkäufer hinterlegte Widerrufsbelehrung erscheint.
Wir mussten leider feststellen, dass einige Rechtsanwälte im Auftrage einiger weniger Auftraggeber basierend auf diesem Softwarefehler Abmahnungen gegenüber gewerblichen eBay-Verkäufern aussprechen.
eBay ist der Auffassung, dass diese Abmahnungen zu Unrecht ausgesprochen werden. So ist Voraussetzung für eine berechtigte Abmahnung im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, dass eine Wettbewerbshandlung des Abgemahnten vorliegt. Die Handlungen unserer gewerblichen Verkäufer waren wettbewerbsrechtlich konform in dem Augenblick, als die Verkäufer ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen in ihre Angebote eingestellt haben. Eine Wettbewerbshandlung hinsichtlich des Löschens dieser Widerrufsbelehrungen für einen kurzen Zeitraum liegt nicht vor. Auch ist zweifelhaft, ob in dem zeitweisen fehlenden Anzeige der Widerrufsbelehrung überhaupt eine relevanter Wettbewerbsverstoß gesehen werden kann. eBay unterstützt sämtliche betroffenen Verkäufer. Aus diesem Grund möchten wir alle betroffenen Verkäufer, die aufgrund dieses Fehlers eine Abmahnung erhalten, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen.
Wir bedauern den aufgetretenen Fehler und sind bemüht, die betroffenen Verkäufer in vollem Umfang zu unterstützen.
eBay ist immer sehr schnell dabei, jemanden im Handel zu beschränken, der irgendwelche Kleinigkeiten falsch gemacht hat und z.B. ein Versandkostenlimit nicht beachtet hat oder der PayPal-Zahlungen nur akzeptiert, wenn sie aus dem Ausland kommen. Da finde ich es sehr irritierend, dass eBay-Verkäufer www-schmidt-freizeit-de weiter bei eBay aktiv sein darf: Seine nicht nur in eBays Augen unberechtigte Massen-Abmahnung schadet dem eBay-Handel ganz sicher viel mehr, als irgendein kleiner AGB-Verstoß!
Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Firma Schmidt Wellness GmbH bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212-7177177) Sie mir die, damit es einen Überblick dazu gibt, wie umfangreich die aktuelle Abmahnwelle ist. Es wäre dann gut, wenn ich Ihre Kontaktdaten auch an andere Betroffene und ihre Anwälte weiterleiten dürfte.
Leider ist es in Deutschland sehr schwer, Abmahnanwälten das Handwerk zu legen: Strafrechtliche Ermittlungen verlaufen meistens im Sande, so hatte auch die Verwicklung in die Machenschaften des Betrügervereins "Ehrlich währt am längsten" keine Konsequenzen für Rechtsanwalt Andreas G..
Also muss man an die offiziellen Auftraggeber für die Abmahnungen heran, hier eben die Schmidt Wellness GmbH. Bitte helfen Sie mit, wenn Sie als Lieferant, Kunde oder Dienstleister mit dieser Firma und www-schmidt-freizeit-de in Verbindung stehen und machen Sie denen deutlich, was Sie von solchen dubiosen Abmahnungen halten!
Update 23.04.09: Das OLG Hamm hält diese Massen-Abmahnung für rechtsmissbräuchlich.
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