Yatego erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Tradoria
Yatego hat am 12. März beim Landgericht Bamberg eine Einstweilige Verfügung gegen Tradoria bewirkt (Az.: 1 O 99/09).
Der Firma Tradoria wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu Euro 250.000,--, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den Geschäftsführern der Tradoria GmbH untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Kunden von Yatego wahrheitswidrig zu behaupten:
- es gäbe eine Kooperation bzw. Partnerschaft zwischen Yatego und Tradoria;
- Tradoria habe von Yatego Kundendaten zur Verfügung gestellt bekommen.
Offenbar haben Kunden von Yatego ausgesagt, sie seien von Tradoria-Mitarbeitern angerufen worden. Dabei sei der Eindruck erweckt worden, Tradoria arbeite mit Yatego zusammen und habe von Yatego Kundendaten bekommen.
Tradoria bestreitet diese Vorwürfe und will Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung einlegen.
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