Onlinehändler werden derzeit - berechtigt oder unberechtigt - mit einer Abmahnung der "Zentrale
zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Zweigstelle Hamm-Bellendorf", überzogen.
Geltend gemacht wird ein vermeintlicher Unterlassungsanspruch wegen des Unterlassens
der Anbringung einer Rückversandkostenregelung. Dafür wird eine Pauschale von 189
Euro erhoben. Auf die Abgabe der Unterlassungserklärung werde verzichtet, wenn die Gebührenpauschale
bezahlt werden würde. Dieser Umstand ist bereits ein deutliches Kriterium
für die Unechtheit der Abmahnung, so Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, der den Bundesverband
Onlinehandel e.V. beratende Rechtsanwalt.
Während die als Inhaber des zu bedienenden Treuhandkontos angegebene Rechtsanwaltskanzlei
wie auch das benannte Konto selbst tatsächlich existieren, wie eine Rückfrage dort
ergab, ist die Abmahnung selbst gefälscht.
Wie die Rücksprache von BVOH-Präsident Rudolf Braunsdorf bei der Wettbewerbszentrale
ergab, unterhält die WBZ keine Zweigstelle in Hamm. Der WBZ seien bereits zahlreiche Abgemahnte
bekannt. Die Wettbewerbszentrale geht der auf ihren Namen gefälschten Abmahnung
auch selbst nach.
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. rät im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben:
1.) Zahlen Sie nicht!
2.) Unterschreiben Sie nicht!
3.) Sie können dem BVOH e.V. Ihre Abmahnung zu statistischen Zwecken zur Verfügung
stellen an [email protected] oder per Fax an 0351/20250846.
4.) Lassen Sie Ihren Internetauftritt durch einen Rechtsanwalt überprüfen, insbesondere
auf das Vorhandensein der von der Rechtsprechung geforderten Regelung über die Rückversandkosten.
5.) Mitglieder des BVOH erhalten entsprechende Hilfestellungen im internen Mitgliederforum.
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