Abmahnung von Peggy Ostmann aus Oederan
Derzeit lässt Peggy Ostmann aus Oederan über einen Anwalt aus Chemnitz eBay-Händler abmahnen, in deren Widerrufsbelehrung angeblich falsch über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt wird.
Vor Peggy Ostmann und ihrem Anwalt sind mir bereits letztes Jahr diverse Abmahnungen bekannt geworden. In den aktuellen Abmahnungen fielen mir einige Punkte auf:
In der Abmahnung heißt es unter anderem: "Meine Mandantin handelt gewerblich seit dem 08.05.2002 mit Textilien, Bademoden und anderen Textilien für Damen und Herren (16.283 Bewertungen bei eBay)."
Ihr Account sexy-fashion-store wurde aber bereits Mitte Juli 2008 bei eBay gesperrt und vom Handel ausgeschlossen, den kann sie also nicht zum Beweis ihrer (aktuellen) Mitbewerberschaft heranziehen.
Zwar schreibt ihr Anwalt dann noch: "Zudem betreibt sie einen Webshop unter anderem für Textilien unter dem Namen erotic-fashion-store." Damit wird wohl www.erotic-fashion-store.de gemeint sein, aber auch dieser Shop kann mich nicht wirklich von ihrer Eigenschaft als Mitbewerber der Abgemahnten überzeugen: Er ist ziemlich unattraktiv und bei Google unter ihren Artikelbezeichnungen nicht zu finden.
Immerhin fiel mir bei den Abmahnungen positiv auf, dass der Streitwert vergleichsweise niedrig angesetzt wurde: Mit 5.001 Euro, also der vorgeschlagenen Vertragsstrafe aus der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Aus diesem Streitwert ergeben sich Anwaltskosten von 459,40 Euro - meiner Erfahrung nach ist das für eine durch einen Anwalt ausgesprochene wettbewerbsrechtliche Abmahnung noch recht preiswert.
Sollten auch Sie eine Abmahnung von Peggy Ostmann oder einem anderen Abmahner bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.
Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.
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