Abmahnfalle: Keine AGB bei eBay
Meine frühere Meinung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei eBay seien eher schädlich, als nützlich, musste ich ändern: Gewerbliche Verkäufer ohne jede AGB sind abmahngefährdet.
Vorab: Es gibt keine direkte gesetzliche Verpflichtung, in gewerblichen Angeboten AGB zu haben. Daher ist es auch nicht falsch, wenn eBay schreibt:
"Als gewerblicher Verkäufer sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. AGB sind allerdings sinnvoll, um die Vertragsbeziehungen mit allen Kunden einheitlich zu gestalten.
Sie vereinfachen mit AGB Ihren Geschäftsverkehr und vermeiden Unstimmigkeiten und damit ggf. durch Gerichtsverfahren entstehende Kosten."
Gewerbliche Händler müssen aber in ihren Angeboten einige Angaben machen, die immer wiederkehren und die daher AGB im Sinne des Gesetzes sind. Unter anderem brauchen Sie als gewerblicher Anbieter folgende Informationen beziehungsweise Regelungen:
- Wenn Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung vom Kunden verlangen, dass er im Widerrufsfall die Rücksendekosten von Artikeln im Wert von bis zu 40 Euro selbst trägt, müssen Sie das nach geltender Rechtsprechung auch noch einmal separat in AGB vereinbaren.
- Sie müssen über die verwendete Vertragssprache informieren.
- Sie müssen Ihre Kunden darüber informieren, wie der Vertrag zustandekommt und ob und wie der Vertragstext gespeichert wird.
Wer diese und weitere Pflichtangaben nicht hat, handelt wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Mir sind mehrere eBay-Verkäufer bekannt, die gezielt nach solchen Verstößen suchen und die abmahnen lassen.
Außerdem gibt es eine wichtige Regelung im Interesse der eBay-Verkäufer, die sinnvollerweise auch in die AGB gehört: Die Vorkasse-Pflicht. Die meisten eBay-Händler bestehen aus guten Gründen auf Zahlung vor der Lieferung. Wenn bei eBay aber einfach nur "Überweisung" als Zahlungsmethode angegeben ist, reicht das nicht aus: Ein Käufer könnte dann auf Lieferung Zug um Zug bestehen, weil damit noch keine Vorkassezahlung vereinbart ist. Die Überweisung könnte ja auch nach der Lieferung erfolgen.
Immer mehr Verkäufer bieten gezwungenermaßen PayPal als Zahlungsweise an. Da lauert eine Falle: Der Verkäufer muss zwingend an die bei PayPal hinterlegte Anschrift liefern, sonst kann die Zahlung jederzeit storniert werden. Es kommt aber oft vor, dass bei eBay eine andere Anschrift hinterlegt ist oder vom Käufer einfach eine andere Lieferanschrift gewünscht wird - und auch diesen Fall sollte man als vorausschauender Verkäufer regeln.
Update 31.07.09: Die IT-Recht-Kanzlei schildert in diesem Artikel recht ausführlich, warum AGB bei eBay und im Onlineshop nötig sind.
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