Kostenloser Versand - und trotzdem Versandkosten?

Seit dem 15. Juni verbietet eBay allen Verkäufern, in bestimmten Kategorien Versandkosten zu berechnen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für private Verkäufer, nicht nur für gewerbliche. Und vor allem gilt es auch für Auktionen ab einem Euro. Wer z.B. seinen gebrauchten Hut versteigert, riskiert also, dass er bei dem "Geschäft" auch noch draufzahlt: Einen Hut kann man ja wohl schlecht als Brief verschicken.

Viele betroffene Verkäufer werfen ihre gebrauchten Sachen also nun lieber weg, als sie über eBay zu versteigern. Andere wiederum versuchen, das als unsinnig empfundene Verbot zu umgehen: Da werden dann also unter mehr oder weniger fadenscheinigen Vorwänden in der eigentlichen Artikelbeschreibung doch noch Versandkosten verlangt.

Sowas wirft vor allem zwei Fragen auf:

Was gilt, wenn sich die Artikelbeschreibung und das Feld Versandkosten widersprechen?

Wenn eBay ein Angebot z.B. in den Suchergebnissen als versandkostenfrei kennzeichnet, in der Artikelbeschreibung aber dann doch Versandkosten auftauchen, wird wohl meistens gar kein Kaufvertrag zustandegekommen sein. Die Juristen nennen das einen Einigungsmangel. In diesen Fällen kann der Käufer keine versandkostenfreie Lieferung verlangen, der Verkäufer aber auch nicht auf Zahlung von Versandkosten bestehen.

Was unternimmt eBay dagegen?

eBay kann Verkäufer limitieren oder sie sogar vom Handel ausschließen, wenn die eBays Regeln verletzen. eBay hat aber zu wenig geschultes Personal, um allen Regelverletzungen nachzugehen und kann daher nur einen Bruchteil aller Verstöße ahnden. eBay schafft es noch nicht einmal, auf jede entsprechende Meldung zu reagieren.

Käufer können von eBay in diesen Fällen keine Hilfe erwarten: eBay kann den Verkäufer nicht zu versandkostenfreier Lieferung zwingen.

Dazu gibt es einen Textbaustein von eBay:

Sehr geehrter xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns geschrieben, dass der Verkäufer "yyy" von Ihnen Portokosten verlangt, obwohl diese als kostenlos angegeben wurden. Ich kann Ihre Unzufriedenheit in dieser Situation sehr gut nachvollziehen und helfe Ihnen gern weiter.

Bei regulären Angeboten wird mit Beendigung einer Auktion ein Kaufvertrag nach deutschem Recht geschlossen. Dieser ist für Verkäufer und Höchstbieter gleichermaßen bindend.

Bei widersprüchlichen Angaben des Verkäufers in der Artikelbeschreibung ist juristisch unklar, ob ein bindender Kaufvertrag zustande kommt.

eBay ist es aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes jedoch untersagt, Rechtsauskünfte in konkreten Fällen zu erteilen. Für rechtsverbindliche Auskünfte in Ihrer besonderen Situation empfehlen wir Ihnen daher, sich an einen zugelassenen Anwalt oder an eine Rechtsberatungsstelle zu wenden.

Generell ist es sinnvoll, bei unklaren Artikelbeschreibungen vor Gebotsabgabe den Verkäufer zu kontaktieren bzw. in Zweifelsfällen von einem Gebot abzusehen.

Dadurch schützen Sie sich auch vor etwaigen Rechtsansprüchen seitens des Verkäufers.

xxx, ich freue mich, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen geholfen habe und wünsche Ihnen zukünftig wieder viel Spaß und Erfolg.

Diese Auskunft wird einem Käufer natürlich in der Regel nicht wirklich helfen: Wer will schon wegen einigen Euro Versandkosten einen Anwalt einschalten und prozessieren? Zumal ja durchaus möglich ist, dass wegen der widersprüchlichen Angaben überhaupt kein Kaufvertrag zustandegekommen ist und man daher eventuell auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzenbleibt.


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© 2009 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 28.07.2009.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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