Abmahnung Thomas Löffler, Gera, nach BGH-Urteil
Das BGH-Urteil zu Versandkosten in Preisvergleichslisten ist noch keine zwei Wochen alt, da rollt deswegen die erste Abmahnwelle an.
Abmahner ist Thomas Löffler aus Gera, der durch eine ebenfalls in Gera beheimatete Anwaltskanzlei abmahnen lässt.
In meinen Augen gibt es einige Punkte, die dagegen sprechen, dass es hier in erster Linie um den fairen Wettbewerb geht.
Das BGH-Urteil ist vom 16. Juli und damit noch keine zwei Wochen alt. Bisher liegt dazu noch nicht einmal das Urteil im Volltext vor, es gibt dazu nur eine Pressemitteilung des BGH.
Der Streitwert ist mit 25.000 Euro deutlich zu hoch angesetzt, daraus ergibt sich eine Anwalts-Gebührenforderung von über 1.000 Euro.
Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist sehr kurz: Die mir vorliegende Abmahnung ist auf den 28. Juli datiert, die Unterlassungserklärung soll bereits am 31. Juli eingehen.
Die abmahnende Kanzlei hat ihre Schwerpunkte außerhalb des Wettbewerbsrechts.
Sollten auch Sie eine Abmahnung von Thomas Löffler oder einem anderen Abmahner bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.
Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.
Update 31.07.09: Die IT-Recht-Kanzlei hat in diesem Beitrag ausführlich über das BGH-Urteil berichtet.
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