Abmahnung Aldo Fortino e-commerce-shop24, Gerlingen
Mir liegt eine Abmahnung von Aldo Fortino aus Gerlingen vor, der bei eBay unter dem Namen e-commerce-shop24 handelt.
In der Abmahnung wird eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung gerügt. e-commerce-shop24 hat bei eBay Umsätze von rund 2.300 Euro monatlich.
Update 20.08.09: Mir liegt ein Schreiben des abmahnenden Rechtsanwalts Thomas Vetter aus Keltern vor: Wer schnell 400 Euro zahlt, muss gar keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Das ist in meinen Augen der Beweis für die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen.
Update 19.08.09: Inzwischen liegt mir eine weitere Abmahnung vor. Die ist im Wortlaut völlig identisch, der Anwalt hat sogar im Anschreiben der Abmahnung das gleiche Aktenzeichen verwendet. Das war wohl ein Versehen: In seiner Rechnung wird nämlich ein anderes Aktenzeichen angegeben.
In beiden Abamhnungen wird mit Textbausteinen der gleiche Verstoß gerügt, eventuelle andere Verstöße wurden offenbar nicht geprüft - das spricht gegen die Ernsthaftigkeit der Abmahnung.
Außerdem bietet der Anwalt an, nicht die vollen Kosten geltend zu machen, wenn sofort 400 Euro überweisen werden. Dabei bleibt unklar, ob im Falle einer schnellen Zahlung überhaupt noch die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden soll.
Für Rückfragen ist der Anwalt nicht erreichbar, er ist angeblich krank.
Das Ganze macht auf mich keinen sonderlich seriösen Eindruck.
Sollten auch Sie eine Abmahnung von Aldo Fortino oder einem anderen Abmahner bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.
Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.
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