Tipp: Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung!
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben: Unterschreiben Sie keinesfalls die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung.
Eine solche Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Ohne die Hilfe eines spezialisierten Anwalts ist es sehr schwer, die Fallstricke in so einer Unterlassungserklärung zu erkennen und zu bewerten.
Dazu ein Beispiel:
"Der Schuldner verpflichtet sich, es bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5.100 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im Fernabsatz nicht all seinen Informationspflichten nachzukommen."
Es ist unmöglich, sich an diese Unterlassungserklärung zu halten: Dazu sind diese Pflichten zu zahlreich und es gibt zu viele denkbare Gesetzes-Auslegungen, die sich sogar manchmal von Gericht zu Gericht unterscheiden.
Ein anderes Beispiel ist diese Formulierung, die Abmahnanwalt Andreas Gerstel den Abgemahnten zumutet:
"Der Schuldner verpflichtet sich, es bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5.100 Euro für jeden Fall der auch nicht schuldhaften Zuwiderhandlung zu unterlassen,..."
Damit wird die Vertragsstrafe in jedem Fall auch dann fällig, wenn der Abgemahnte z.B. für eine eBay-Panne eigentlich gar nichts kann. Und das kann richtig teuer werden: Viele Gerichte berechnen die Vertragsstrafe nach der Zahl der Angebote - also würden z.B. bei 200 von der Panne betroffenen Angeboten mal eben über eine Million Euro fällig.
Eine weitere Falle in solchen vorformulierten Unterlassungserklärungen ist, dass man sich verpflichtet, die Kosten der Abmahnung zu erstatten. Auch hier liefert Abmahnanwalt Andreas Gerstel das passende Beispiel. Der berechnet nämlich meistens seine Kosten nach einem Streitwert von 30.000 Euro und verlangt 1.005,40 Euro für so eine Textbaustein-Abmahnung. Wer die Unterlassungserklärung unterschreibt, muss dann natürlich diese in meinen Augen völlig überhöhte Rechnung zahlen. Wer diese Klausel nicht unterschreibt, hat vor Gericht gute Chancen: Die meisten Gerichte setzen den Streitwert niedriger an. Das OLG Düsseldorf z.B. hat in einem Beschluss vom 05. Juli 2007 (Az. I-20 W 15/07) den Streitwert auf bis zu 900 Euro herabgesetzt.
Daher mein Rat: Unterschreiben Sie keinesfalls ohne anwaltliche Beratung eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung!
Sollten Sie eine Abmahnung bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.
Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.
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