eBay: Das Finanzamt wird auch über Käufe informiert
Dass eBay Deutschland auf Anfrage dem Finanzamt die Daten aller Verkäufe eines Mitglieds seit dem Jahr 1995 übermittelt, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Bei manchen privaten Verkäufern kann das durchaus zu Problemen führen, denn wer kann schon nach mehreren Jahren noch beweisen und belegen, dass es sich tatsächlich um private Verkäufe handelte? Meistens bleibt dann nichts anderes übrig, als rückwirkend alle eBay-Verkäufe zu versteuern.
Allerdings war mir bisher neu, dass das Finanzamt auch über alle über eBay getätigten Einkäufe informiert wird. Nun berichtete mir aber ein Leser, dass er im Rahmen einer Betriebsprüfung auch seine privaten Einkäufe erklären sollte: Er hatte unter anderem bei eBay einen Oldtimer für eine fünfstellige Summe ersteigert und sollte nun dem Finanzamt erklären, woher das Geld für diesen Kauf stammte. Das Finanzamt verdächtigte ihn wohl, er habe unversteuerte Einnahmen für den Kauf verwendet.
Fazit: Sie sollten nicht nur alle privaten und gewerblichen Verkäufe über eBay, sondern auch alle Einkäufe dokumentieren und dem Finanzamt erklären können.
Für gewerbliche Verkäufe gilt: "Vergessen" Sie nie, so einen Verkauf zu versteuern.
Für private Verkäufe gilt: Heben Sie alle Rechnungen und Quittungen auf. Wenn Sie beispielsweise die gebrauchten Klamotten Ihrer Kinder oder von Ihnen gelesene Bücher über eBay verkaufen, sollten Sie davon auch die Belege über den Einkauf haben. Nur so können sie belegen, dass Sie keinen Gewinn damit gemacht haben. Können Sie das nicht beweisen, müssen Sie unter Umständen alle eBay-Erlöse als Gewinn versteuern.
Für Einkäufe gilt: Wenn Sie z.B. ein Auto über eBay gekauft haben und (wie dabei üblich) bar bezahlt haben, sollten Sie die Herkunft des Geldes nachweisen können.
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