Einstweilige Verfügung gegen Amazon-"Preisparität"
Das ZVAB, das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher, hat beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Amazons "Preisparität" erwirkt.
Die Festsetzung des Preises eines Produkts liegt in den Händen des jeweiligen
Verkäufers - sollte man meinen. Genau das wird den Marketplace-
Anbietern auf Amazon jedoch untersagt. Wer dort Artikel anbietet,
darf den gleichen Artikel beispielsweise auf seiner eigenen Homepage
nicht günstiger offerieren, obwohl beim Verkauf im eigenen Online-Shop im Gegensatz zum Verkauf über den Marketplace keine Vermittlungsgebühren
entstehen. Dementsprechend groß ist die Entrüstung bei
den betroffenen Handlern.
Die Einführung der Preisparität tangiert auch das ZVAB: Viele der Antiquare,
die ihre Bücher auf ZVAB.com verkaufen, sind auch Marketplace-
Anbieter. Nun müssen sie ihre Preise anpassen und dafür sorgen, dass
der Gesamtpreis eines Buches inklusive Versandkosten auf ZVAB.com
nicht unter dem Preis im Amazon-Marketplace liegt. Das ZVAB sieht hier einen
massiven Eingriff in die Rechte der Händler, gegen den es auf dem
Rechtsweg vorgeht:
"Die Preisparität stellt im Grunde eine Buchpreisbindung für den Gebrauchtbuchmarkt
dar, jedoch nicht zugunsten der Kunden und der Vielfalt,
sondern zu Bedingungen, die von einem marktbeherrschenden Konzern
diktiert werden. Als Plattform fur antiquarische, vergriffene und gebrauchte
Bücher halten wir solche restriktiven Vorschriften fur wettbewerbswidrig
und lehnen diese ab. Es ist skandalös, dass ein Unternehmen
regulierend in das freie Spiel von Angebot und Nachfrage eingreifen
möchte und dies als Dienst am Kunden verkauft, während es gleichzeitig
selbst durch hohe Provisionen die Preise nach oben treibt", meint Thorsten
Wufka, Leiter des Mitgliederservices des ZVAB.
Das Landgericht München I hat dem Antrag des ZVAB auf eine einstweilige
Verfügung gegen die Forderung nach Preisparität stattgegeben (Az 37
0 7636/10) und untersagt dieses Preisdiktat. In der Preisparitäts-Klausel sieht das Gericht eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel, die gemäß § 1 GWB unzulässig ist.
Gegen die einstweilige Verfügung können Rechtsmittel eingelegt werden.
Das ZVAB erwartet in den kommenden Monaten eine weitere gerichtliche
Auseinandersetzung zum Sachverhalt und hofft auf eine Entscheidung,
um Klarheit und Sicherheit fur die Mitgliedsantiquariate des ZVAB zu erlangen.
Außerdem ist davon auszugehen, dass sich nach diesem Schritt
auch Vertreter anderer betroffener Produktbereiche (Elektronik, DVD, Musik,
Games etc.) gerichtlich mit der Preisparität auseinandersetzen werden.
ZVAB Medieninformation vom 03. Mai 2010
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