Abmahnung: Ralf Bohle GmbH / Schwalbe
Die Ralf Bohle GmbH aus Reichshof bei Köln mahnt derzeit Fahrradhändler ab, die in ihren Angeboten Produktbilder dieses Reifenherstellers verwenden.
Die Abmahnungen sind vermutlich rechtens, denn der Sachverhalt ist ziemlich eindeutig: Tatsächlich haben da wohl Händler Produktbilder des Herstellers ohne ausdrückliche Erlaubnis eingesetzt. Allerdings ist es ziemlich ungewöhnlich, dass ein Hersteller auf diese Weise gegen die Händler seiner Ware vorgeht - und das scheint mir auch nicht sonderlich klug.
Manche Marken-Hersteller wollen nicht, dass ihre Produkte online gehandelt werden und möchten es daher Verkäufern möglichst schwer machen: So mahnte z.B. Tupperware häufiger mal eBay-Verkäufer ab, die keine eigenen Fotos gemacht hatten.
Aber hier rätselt man, welche Laus da Schwalbe bzw. der Ralf Bohle GmbH über die Leber gelaufen ist. Zumindest bisher hatten die nichts gegen einen Onlineverkauf ihrer Ware.
Weitere Infos zu den Abmahnungen der Ralf Bohle GmbH bzw. von Schwalbe finden Sie auf dieser Seite eines betroffenen Händlers.
Sollten auch Sie eine Abmahnung von der Ralf Bohle GmbH oder einem anderen Abmahner bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.
Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.
Update 07.05.10: Die Ralf Bohle GmbH entschuldigt sich. Dazu deren Stellungnahme:
Schwalbe entschuldigt sich
Zur aktuellen Kritik an den Abmahnungen aufgrund von Bildrechtsverletzungen durch Händler nimmt Schwalbe Stellung und entschuldigt sich: Uns schlägt momentan heftige Kritik aufgrund unserer Vorgehensweise gegen Händler entgegen, die Bildmaterial von uns ohne Lizenz genutzt haben. Diese Kritik ist völlig berechtigt.
Die Maßnahme, die zum Schutz des Fachhandels und des Endverbrauchers dienen soll, wurde von uns mehr als unglücklich umgesetzt. Wir entschuldigen uns für diese Vorgehensweise. Die unvermittelte Härte entspricht nicht der Partnerschaftlichkeit, die der Handel von uns kennt und zu Recht erwartet. Vor dem Ergreifen einer solchen Maßnahme hätte ein Angebot zum Gespräch und zur unstrittigen Regelung erfolgen müssen.
Den sachlichen Hintergrund möchten wir kurz erklären:
Die Verwendung von Bildern unseres Hauses ohne unsere Zustimmung ist eine Urheberrechtsverletzung. Das ist den Händlern, die Bildmaterial von uns nutzen, in der Regel auch bewußt. Viele haben sich deshalb schon in der Vergangenheit mit der Bitte um Genehmigung und Abschluss eines Lizenzvertrages an uns gewandt.
Bei den nun erfolgten Abmahnungen geht es um Fehlverhalten bei der Verwendung unseres Bildmaterials, das uns schadet, weil es die Verbraucher irreführt. Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen Bildern falsche Produktbeschreibungen zugeordnet wird. Verkauft wird eine preislich günstigere Performance-Version eines Reifens, in der Darstellung zum Angebot wird die Beschreibung und das Bildmaterial der qualitativ deutlich hochwertigeren Evolution-Version verwendet. Weiterhin wurde Bildmaterial von uns für Lockvogelangebote verwendet, bei denen die entsprechenden Produkte gar nicht lieferbar waren, oder es wurden zur Darstellung aktueller Produkte veraltete Bilder eingesetzt. Alle solche "Täuschungen" werden von den Verbrauchern uns als Marke zugeordnet, da das original Schwalbe Bild- und Katalogmaterial verwendet wird.
Wir sind in der Vergangenheit auf Anfragen zu unserem Bildmaterial jederzeit eingegangen und haben entsprechende Daten für die werbliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Das geschah aber stets im Rahmen einer Absprache zwischen uns und dem Händler. Wir konnten uns bei diesem Kontakt vergewissern, dass der Händler unsere Produkte kennt, eine kenntnisreiche Beratung anbietet und sich für unseren Qualitätsanspruch in Produkt, Service und "ehrlicher" Kommunikation einsetzt. Bei diesen Händlern konnten und können wir daher auch in Zukunft annehmen, dass sie ihre Webseite pflegen, veraltetes Bildmaterial austauschen, keine falschen Produktbeschreibungen verwenden und unsere Produkte vor allem auch tatsächlich vertreiben. Diese Linie der offenen und beidseitig vertrauensvollen Partnerschaft mit dem Handel werden wir auch in Zukunft zum Schutz des Verbrauchers beibehalten.
Wir möchten klarstellen: Uns geht es bei den jetzt erfolgten Abmahnungen nicht um "Abzocke". Um das zu unterstreichen, verzichten wir in allen Fällen auf die Begleichung von Rechtsanwaltskosten bzw. übernehmen sie. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Unterlassungserklärungen abgegeben werden.
Wir werden in Zukunft verstärkt auf die Einhaltung unserer Bildnutzungsrechte achten. Die Bildverwendung dulden wir nur, wenn mit uns eine Nutzungsvereinbarung besteht. Damit möchten wir genauso den Fachhandel schützen, der mit dem Bildmaterial verantwortungsvoll umgeht, wie die Verbraucher, die nicht in die Irre geführt werden sollen.
Das Unternehmen Bohle war immer ein enger Partner des Fachhandels und wird es auch in Zukunft sein. Für unser gänzlich unvermitteltes und damit in diesem Fall nicht partnerschaftliches Verhalten möchten wir uns nochmals aufrichtig entschuldigen.
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