Das neue Widerrufsrecht in der eBay-Praxis
Update 12.06.2010: Viele eBay-Händler sind unsicher, ob die gestrige Umstellung der Widerrufsbelehrungen wirklich in allen Angeboten geklappt hat. Ich biete Ihnen als Service an, das zu kontrollieren.
Update 11.06.2010: eBay hat Probleme bei der WRB-Umstellung
Das neue Widerrufsrecht hat bei eBay eine besondere Bedeutung, ist aber dort nicht leicht umzusetzen. Im Folgenden bekommen Sie eine Handlungsanweisung "Acht Schritte zum neuen Widerrufsrecht bei eBay" und weitere Infos:
Verbesserungen für eBay-Händler
Das Feld "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung"
Widerrufsbelehrung in AGB und auf der "mich"-Seite
Teure Falle: Strafbewehrte Unterlassungserklärungen
Muster-Widerrufsbelehrung
Handlungsanweisung "Acht Schritte zum neuen Widerrufsrecht bei eBay"
Update 10.06.2010: Zusatzinfos
Widerrufsrecht oder Rückgaberecht?
Das neue Widerrufsrecht gilt für alle!
eBay: 14 Tage oder ein Monat Widerrufsfrist?
Verbesserungen für eBay-Händler
Folgende Verbesserungen bringt das neue Widerrufsrecht für eBay-Händler:
Die neuen Muster-Widerrufsbelehrungen stehen im Gesetz und können gemäß § 360 BGB nicht abgemahnt werden, wenn sie nicht verändert wurden. Endlich gibt es also nun wirklich abmahnsichere Widerrufsbelehrungen.
Auch eBay-Händler können ab dem 11. Juni mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen anbieten, bisher mussten sie einen Monat Widerrufsfrist einräumen. Siehe dazu: eBay: 14 Tage oder ein Monat Widerrufsfrist?
eBay-Händler können künftig Wertersatz fordern, das ging bisher nicht.
eBay-Händler können künftig statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht vereinbaren. Das ist allerdings nur ein theoretischer Vorteil, denn bei eBay wird in der Regel Vorkasse verlangt und daher ist dort das Widerrufsrecht für den Händler vorteilhafter.
Das Feld "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung"
Aber gerade bei eBay ist es nicht ganz einfach, die neuen Widerrufsbelehrungen zur richtigen Zeit einzupflegen.
Bei eBay sollte man für die Widerrufsbelehrung das dafür vorgesehene Feld nutzen, denn sonst wird die Widerrufsbelehrung unter WAP nicht verlinkt und Sie sind akut abmahngefährdet.
1. Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
2. Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter „Mein Mitgliedskonto" auf „Einstellungen".
3. Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer".
4. Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern". Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers “ wird aufgerufen.
5. Fügen Sie Ihre Belehrung in das Freitextfeld „Widerrufs- oder Rückgabebelehrung“ ein und klicken Sie anschließend auf „Speichern“.
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Auf die oben beschriebene Weise sollten Sie die neuen Widerrufsbelehrungen am 11. Juni möglichst früh morgens einbinden. Das Problem: Die Widerrufsbelehrungen werden dann nur bei neu eingestellten Angeboten eingebunden!
Dafür gibt es nun verschiedene Lösungsmöglichkeiten:
1. Sie beenden am 10. Juni alle laufenden Angebote bei eBay und starten die am 11. Juni nach dem Einpflegen Ihrer neuen Widerrufsbelehrung neu. Das ist die abmahnsichere Variante, sie hat aber zwei gravierende Nachteile: Wenn Sie nicht gerade eine Flatrate haben, kostet Sie das erhebliche eBay-Angebotsgebühren. Und noch schlimmer: Ihre Angebote verlieren einen eventuellen Status als "beliebteste Angebote" und werden nicht mehr weit oben gelistet!
Oder:
2. Sie fügen noch heute zwei Widerrufsbelehrungen untereinander in das bei eBay dafür vorgesehene Feld ein und schreiben jeweils darüber "Widerrufsbelehrung bis zum 10. Juni 2010" bzw. "Widerrufsbelehrung ab dem 11. Juni 2010". Dann müssen Sie am 10. Juni nur noch die Angebote beenden, die vor dem heutigen Tag gestartet worden sind. Diese Variante halte ich für nicht abmahnsicher: Solche Doppel-Belehrungen sind für den Käufer nicht leicht verständlich und man könnte sich z.B. fragen, welche Widerrufsbelehrung denn gilt, wenn man am 10. Juni kauft, aber am 11. Juni widerruft.
Oder:
3. Sie überarbeiten Ihre laufenden Angebote und ändern darin die Widerrufsbelehrungen. Leider ist das bei eBay selbst sehr zeitaufwändig, da ein gebündeltes Überarbeiten nicht sauber funktioniert. Falls Ihnen Ihre Zeit für so eine Sklavenarbeit zu kostbar ist: Die Firma Ayee bietet das Überarbeiten der Widerrufsbelehrungen als Service an, pro Angebot kostet das 5 Cent. Weitere Infos dazu finden Sie unten unter "Acht Schritte zum neuen Widerrufsrecht bei eBay".
Sie können nur Angebote überarbeiten, die noch mehr als 12 Stunden laufen. Achten Sie also ab sofort darauf, dass möglichst keine Angebote am 11. Juni auslaufen.
Außerdem können Sie keine Auktionen überarbeiten, auf die schon ein Gebot abgegeben wurde. Sie sollten also darauf achten, dass alle Ihre Auktionen spätestens am 10. Juni enden und neue Auktionen erst ab dem 11. Juni starten.
Denken Sie daran: Wenn Sie die Widerrufsbelehrung auch in Ihren AGB und/oder auf Ihrer eBay-"mich"-Seite haben, müssen Sie die auch dort ändern. Dafür ist der frühe Morgen des 11. Juni der beste Zeitpunkt. Ich empfehle sogar: Machen Sie das möglichst schon um 00:00 Uhr!
Änderungen im für AGB bei eBay vorgesehenen Feld werden eigentlich auch erst wirksam, wenn Sie Angebote neu einstellen. Seltsamerweise scheint eBay aber die AGB zu aktualisieren, wenn Sie Ihr Angebot woanders überarbeiten - das sollte also auch passieren, wenn Sie wie oben beschrieben die Widerrufsbelehrung in Ihren Angeboten ändern oder von Ayee ändern lassen.
Teure Falle: Strafbewehrte Unterlassungserklärungen
Falls Sie früher einmal abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, müssen Sie die überprüfen: Vielleicht haben Sie sich darin z.B. verpflichtet, bei eBay nicht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen zu verkaufen. Sollten Sie mit der neuen Widerrufsbelehrung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen, so empfehle ich dringend, die zu kündigen - am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Muster-Widerrufsbelehrung
Eine kostenlose Muster-Widerrufsbelehrung finden Sie z.B. im Bundesgesetzblatt oder bei eBay. Das Problem dabei ist, dass diese Muster-Belehrungen mit diversen Ausfüllhinweisen an Ihre persönlichen Verhältnisse angepasst werden müssen. Daran scheitern sogar manche Juristen, wie eBay bewiesen hat: Dort war zeitweise eine falsche Fassung der Widerrufsbelehrung abrufbar, bei der es widersprüchliche Angaben zum Wertersatz gab und die daher wohl abgemahnt werden könnte.
Ab sofort:
1. Besorgen Sie sich eine Widerrufsbelehrung.
2. Hier können Sie bei Bedarf Ayee mit dem Update der eBay-Angebote beauftragen.
3. Prüfen Sie, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben haben und kündigen Sie die ggf. mit anwaltlicher Hilfe.
4. Starten Sie keine Auktionen mehr, die nach dem 10. Juni enden.
5. Achten Sie bei Sofortkaufangeboten und eBay-Shop-Angeboten darauf, dass die nicht am 11. Juni enden.
Am 11. Juni, möglichst um 00:00h:
6. Ändern Sie das für die Widerrufsbelehrung bei eBay vorgesehene Feld wie hier beschrieben.
7. Ändern Sie ggf. in "Mein eBay" unter "Rechtliche Informationen" Ihre AGB und ersetzen Sie eine eventuell enthaltene alte Widerrufsbelehrung durch die neue.
8. Ändern Sie ggf. Ihre Mich-Seite und ersetzen Sie eine eventuell enthaltene alte Widerrufsbelehrung durch die neue.
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