eBay: 14 Tage oder ein Monat Widerrufsfrist?
Ab dem 11. Juni erlaubt es das neue Widerrufsrecht, auch bei eBay lediglich 14 Tage statt einem Monat Widerrufsfrist einzuräumen.
Bisher mussten eBay-Händler ihren Kunden einen Monat Widerrufsrecht einräumen, weil sie nicht vor dem Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden können.
Ab dem 11. Juni gilt: Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform eine Widerrufsbelehrung mitgeteilt wird. Erfolgt die Belehrung in Textform später, beträgt die Frist auch in Zukunft einen Monat.
Nun stellt sich die Frage, was "unverzüglich" bedeutet: Innerhalb weniger Sekunden, in einigen Stunden oder gar innerhalb einer Woche? Zu dem Thema wird es sicher bald erste Gerichtsurteile geben. Auf jeden Fall sollte die von eBay verschickte Mail zum Angebotsende ausreichen. Leider wird eBay erst voraussichtlich ab Juli 2010 die vom gewerblichen Verkäufer in "Mein eBay" hinterlegte bzw. im Verkaufsformular angegebene Widerrufs- oder Rückgabebelehrung automatisch in die E-Mail zum Angebotsende integrieren.
Bis dahin müssen eBay-Verkäufer also selbst für die unverzüglich nach Vertragsschluss erfolgende Widerrufsbelehrung in Textform sorgen. Für Nutzer von Tools wie Afterbuy oder 4SELLERS ist das kein Problem: Da kann das in der Kaufabwicklung erledigt werden.
Für alle anderen gilt: Die Widerrufsbelehrung in Textform sollte möglichst schnell nach Vertragsschluss erfolgen. Vermutlich (hoffentlich) werden die Gerichte es ausreichend finden, wenn die Mail mit der Widerrufsbelehrung in Textform innerhalb eines Tages verschickt wird - dann könnte man also 14 Tage Widerrufsfrist bestimmen. Wer (manchmal) länger braucht, sollte vorsichtshalber einen Monat einräumen.
Update 09.09.2010: eBay hat es nicht geschafft, die versprochenen Änderungen im Juli einzuführen, sondern wird das frühestens im Oktober schaffen.
|