Das neue Widerrufsrecht gilt für alle!
Zu meinem Artikel "Das neue Widerrufsrecht in der eBay-Praxis" haben sehr viele Leser Fragen gestellt - offenbar habe ich einiges als selbstverständlich empfunden und nicht ausdrücklich genug beschrieben.
Zunächst das Wichtigste:
Das neue Widerrufsrecht gilt für alle, es müssen also auch die Widerrufsbelehrungen im eigenen Onlineshop, bei Amazon und bei Yatego angepasst werden!
Jeder braucht ab dem 11. Juni eine neue Widerrufsbelehrung! Das gilt z.B. auch für eBay-Verkäufer, die ihren Kunden auch in Zukunft einen Monat Widerrufsrecht einräumen wollen.
Es gibt keine Ausnahme und keine Übergangsfrist: Jeder gewerbliche Onlineverkäufer muss ab dem 11. Juni die neue gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung verwenden. Auch wenn es Schwachsinn und technisch unmöglich ist: Eigentlich müssen die neuen Widerrufsbelehrungen ab dem 11. Juni um genau 00:00:00h online sein.
Ich rechne allerdings nicht damit, dass jemand abgemahnt werden wird, der seine neue Widerrufsbelehrung am 11. Juni erst im Laufe des Tages online hat. Die Abmahner werden wohl einfach bis zum 12. Juni abwarten und erst dann mit den Abmahnungen der "alten" Widerrufsbelehrungen beginnen. Das reicht locker: Erfahrungsgemäß bekommt nur ein Teil der Händler etwas von der Änderung mit, in den nächsten Monaten werden tausende erst durch eine Abmahnung etwas vom neuen Widerrufsrecht erfahren.
Mein Tipp: Buchen Sie eines der Schutzpakete von Protected Shops. Damit bleiben Sie immer auf dem Laufenden und bekommen automatisch alle geänderten Rechtstexte. Noch bis zum 11. Juni bekommen Sie darauf einen Leserrabatt von 30 Prozent:
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