Widerrufsrecht oder Rückgaberecht?
Es gibt drei Varianten zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht:
1. Das "normale" Widerrufsrecht, 2. ein Widerrufsrecht, das auch durch Rückgabe ausgeübt werden kann und 3. das Rückgaberecht.
Sie müssen sich für eine der drei Möglichkeiten entscheiden und dürfen keinesfalls über ein Widerrufsrecht und über ein Rückgaberecht belehren!
Die Varianten 1. und 2. haben den Vorteil, dass Sie dem Käufer bei Artikeln im Wert von unter 40 Euro die Rücksendekosten auferlegen dürfen. Bei eBay spielt der Nachteil keine Rolle, weil üblicherweise per Vorkasse gezahlt wird: Ansonsten kann es passieren, dass Sie Ihrer Ware hinterherlaufen, weil der Widerruf schon gültig ist, die unbezahlte Ware aber noch beim Kunden liegt.
Der oben angeführte Nachteil ist umgekehrt natürlich der Vorteil von Variante 3.: Der Kaufvertrag wird erst rückabgewickelt, wenn Sie die Ware wieder haben. Der Nachteil ist dann, dass Sie dem Käufer bei Artikeln im Wert von unter 40 Euro die Rücksendekosten nicht auferlegen dürfen.
Mein Rat: Wenn Sie überwiegend Artikel im Wert von über 40 Euro verkaufen, dann sollten Sie ein Rückgaberecht vereinbaren, sonst ein Widerrufsrecht.
Bei eBay ist es (erst) ab dem 11. Juni möglich, ein Rückgaberecht zu vereinbaren: Über das Rückgaberecht konnte bei eBay bisher nicht rechtzeitig in Textform belehrt werden, künftig reicht es, wenn darüber unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform belehrt wird.
|