eBay-Verkäufer haftet für Falschmünze
Weil er das Replikat einer seltenen keltischen Goldmünze als antikes Original angeboten hat, ist ein eBay-Verkäufer vom Amtsgericht Bremervörde zur Zahlung von 2.000 Euro Schadenersatz an den Käufer verurteilt worden.
Der Verkäufer hatte das Stück als "keltische Schüsselmünze, um 300 v. Chr." beschrieben. Tatsächlich handelte es sich um eine moderne Replik aus Bronze, hergestellt von der Firma ARA Kunst in Altrandsberg. Das Gericht erklärte, es sei "Sache des Verkäufers in der Artikelbeschreibung entweder darzulegen, dass es sich nicht um ein Original handelt, oder darzulegen, dass man nicht wisse, ob es sich um ein Original oder eine Replik handelt."
Der vom Gericht eingeschaltete Sachverständige stellte allein auf die originale Münze ab, die dem Replikat als Vorbild gedient hat. Dabei handelt es sich um ein so genanntes keltisches Regenbogenschüsselchen - ein sieben Gramm schweres Goldstück mit einem Sammlerwert zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Der niedrige Zuschlag von rund 50 Euro für die Münze hat für den Ausgang des Verfahrens keine Rolle gespielt. Die Münze entsprach nicht der Beschreibung, so dass der Käufer erfolgreich auf Erfüllung des Vertrages klagen konnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Amtsgericht Bremervörde, Geschäftszeichen D7/2786)
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