Betreff: Abmahnung Copyright Verletzung
Sehr geehrte(r) Vorname Nachname,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und
Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145
Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß
aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene
Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant
ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im
Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es
sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie
sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG
nachweislich strafbar gemacht.
Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen
zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch
beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und
dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von
pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert
worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Die
Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der
IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten
IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch
Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an
folgende Daten gelangt:
Vorname Nachname, Straße Hausnummer, PLZ Ort.
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: xxx.xxx.xxx.xxx
Ihre E-Mail Adresse: Mailadresse
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen
großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen
Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind
deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum Datum der
Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun
folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen
offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den
Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu
bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der
Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch
irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen
Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft
keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis
zum Datum sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu
bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im
Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu
erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten
Sie unter: http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den
16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende
E-Mailadresse [email protected].
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte das Aktenzeichen : Aktenzeichen an
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur
angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert
von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch
offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen
Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben
daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Mit freundlichen Grüßen,
NÜMANN + LANG - Rechtsanwälte
NÜMANN + LANG Rechtsanwälte- Peter Nümann - Nico Arfmann
-Kriegsstraße 45, D-76133 Karlsruhe - E-Mail [email protected]
-Telefon +49 721 570 40 93-0 -
Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr 8 40 10 11 55
Bankleitzahl 750 500 00 - Internet www.nuemann-lang.de
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