Anleitung für eBay-Händler
1. Besorgen Sie sich die aktuelle Widerrufsbelehrung, beispielsweise bei eBay.
Vorsicht: Bei eBay steht unter http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung.html die alte, rechtswidrige und damit abmahngefährdete Widerrufsbelehrung! Die neue Widerrufsbelehrung steht unter http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_neu.html.
2. Fügen Sie die aktuelle Widerrufsbelehrung bei eBay in das dafür vorgesehene Feld ein, eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Vorsicht: Die neue Widerrufsbelehrung wird dadurch nur in neu startende Angebote eingefügt, nicht in die laufenden und nicht in vorbereitete Angebote!
3. Überarbeiten Sie Ihre laufenden Angebote und aktualisieren Sie jeweils Ihre Widerrufsbelehrung.
Dazu können Sie den Service von Ayee nutzen, weitere Infos dazu finden Sie hier.
Vorsicht: Sie können Angebote nur überarbeiten (lassen), wenn sie noch länger als zwölf Stunden laufen und wenn bei Auktionen noch keine Gebote bzw. Sofortkäufe vorliegen.
4. Prüfen und ändern Sie Ihre AGB.
Die neue Widerrufsbelehrung muss überall die alte Belehrung ersetzen, prüfen und ändern Sie ggf. also z.B. auch Ihre Mich-Seite, Ihre AGB, die eBay-Shop-Seite und die Artikelbeschreibungen.
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