Abmahnfalle: Alte Widerrufsbelehrungen bei eBay

Offenbar haben viele Onlinehändler nicht mitbekommen, dass das Widerrufsrecht zum 11. Juni 2010 geändert wurde: In Millionen von eBay-Angeboten stehen alte und damit abmahngefährdete Widerrufsbelehrungen.

Fakt ist: Seit dem 11. Juni gilt ein neues Widerrufsrecht und alle Onlinehändler sind verpflichtet, neue Widerrufsbelehrungen zu verwenden.

Das gilt auch für Händler, die bei eBay weiter eine Widerrufsfrist von einem Monat einräumen und die damit auf die Möglichkeit verzichten wollen, nun auch bei eBay die Widerrufsfrist auf 14 Tage zu beschränken.

Bei eBay haben Abmahner leichtes Spiel, weil in Millionen von Angeboten noch die alten Widerrufsbelehrungen stehen - selbst bei großen Verkäufern und WOW!-Anbietern.

Anleitung für eBay-Händler

1. Besorgen Sie sich die aktuelle Widerrufsbelehrung, beispielsweise bei eBay.

Vorsicht: Bei eBay steht unter http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung.html die alte, rechtswidrige und damit abmahngefährdete Widerrufsbelehrung! Die neue Widerrufsbelehrung steht unter http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_neu.html.

2. Fügen Sie die aktuelle Widerrufsbelehrung bei eBay in das dafür vorgesehene Feld ein, eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Vorsicht: Die neue Widerrufsbelehrung wird dadurch nur in neu startende Angebote eingefügt, nicht in die laufenden und nicht in vorbereitete Angebote!

3. Überarbeiten Sie Ihre laufenden Angebote und aktualisieren Sie jeweils Ihre Widerrufsbelehrung.

Dazu können Sie den Service von Ayee nutzen, weitere Infos dazu finden Sie hier.

Vorsicht: Sie können Angebote nur überarbeiten (lassen), wenn sie noch länger als zwölf Stunden laufen und wenn bei Auktionen noch keine Gebote bzw. Sofortkäufe vorliegen.

4. Prüfen und ändern Sie Ihre AGB.

Die neue Widerrufsbelehrung muss überall die alte Belehrung ersetzen, prüfen und ändern Sie ggf. also z.B. auch Ihre Mich-Seite, Ihre AGB, die eBay-Shop-Seite und die Artikelbeschreibungen.

"Alte" und abmahngefährdete Widerrufsbelehrungen erkennen Sie z.B. daran, dass darin das Wort "BGB-InfoV" vorkommen kann - bei eBay in derzeit fast drei Millionen Artikelbeschreibungen.

In den aktuellen Widerrufsblehrungen dagegen muss die Abkürzung "EGBGB" vorkommen.


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© 2010 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 02.07.2010.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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