WBZ: Abmahnung wegen Vorkasseforderung

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg hat mindestens zwei Powerseller abgemahnt, weil die ausschließlich die Zahlung per Vorkasse-Überweisung angeboten hatten.

Zur Begründung hieß es:

In Ihren ZB (Anmerkung der Red.: Zahlungsbedingungen) legen Sie fest, daß die Ware nur gegen Vorkasse geliefert wird. Diese Regelung widerspricht dem Grundgedanken des § 320 BGB, wonach die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrags Zug um Zug zu erfolgen hat. Dementsprechend liegt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers nach § 307 Abs. 2 BGB vor.

Sollte sich die Wettbewerbszentrale auch vor Gericht mit dieser Rechtsauffassung durchsetzen, dann würde das gewaltige Probleme für eBay-Verkäufer aufwerfen: Dann müsste neben der allgemein üblichen Vorkasse-Zahlung per Überweisung mindestens noch eine weitere Zahlungsmethode angeboten werden.

Alternative Zahlungsmethoden sind aber für die Verkäufer problematisch:

  • Bei einer Zahlung auf Rechnung besteht für den Verkäufer die große Gefahr, auf seiner Forderung sitzen zu bleiben - schließlich hat er keine Möglichkeit, vorher die Bonität des Kunden zu ermitteln.
  • Bei einer Zahlung per Nachnahme bleibt der Verkäufer auf den Kosten dafür sitzen, wenn der Käufer die Ware nicht abnimmt.
  • Die Zahlung bar bei Übergabe ist gerade für Verkäufer, die nicht auch ein eigenes Ladengeschäft haben, unzumutbar. Außerdem könnte die WBZ sich auf den Standpunkt stellen, dass die ohnehin nicht ausreicht: Für einen Münchener Kunden wäre das bei einem Hamburger Händler keine echte Alternative.

Zahlungen per Treuhandservice oder über PayPal sind auch keine echten Alternativen: Hier muss ja ebenfalls Vorkasse geleistet werden.

Richtig hart würde es für die zahlreichen Verkäufer, die nicht sonderlich liquide sind: Die können die Ware erst mit Hilfe der Vorkassezahlung beim Großhändler finanzieren...

Axel Gronen
17.09.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 17.09.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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