LG Bochum zu Indizien für Rechtsmissbrauch
Abmahnanwälte sollten sich mal mit den Indizien befassen, die nach Auffassung des LG Bochum für Rechtsmissbrauch sprechen - denn die dürften bei vielen Abmahnungen und Verfahren vorliegen:
- Überzogene Streitwerte
- Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlungsfrist enden am gleichen Tag
- In der Unterlassungserklärung wird ein Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vorformuliert
- Für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe wurden Anwalts-Gebühren gefordert, obwohl sich der Schuldner überhaupt nicht in Verzug befand
- Eine nach Hamburger Brauch abgegebene Unterwerfungserklärung wurde nicht akzeptiert
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