eBay: Über 45.000 Händler abmahngefährdet
Bei eBay Deutschland gibt es derzeit 107.128 aktive gewerbliche Accounts. Als "aktiv" bezeichne ich einen Account, wenn innerhalb der letzten 90 Tage ein Angebot online war beziehungsweise ist.
Bei diesen 107.128 Accounts haben wir gestern jeweils ein laufendes Angebot geprüft und gecheckt, ob dort die seit dem 11. Juni geltende neue Widerrufsbelehrung korrekt im dafür vorgesehenen Feld "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung" platziert ist.
Das war bei 45.101 dieser Accounts nicht der Fall! Anders ausgedrückt: Über 42 Prozent der eBay-Händler sind abmahngefährdet, weil sie entweder eine falsche Widerrufsbelehrung verwenden oder die Widerrufsbelehrung unter WAP nicht verlinkt ist.
Einen Teil der Betroffenen habe ich angeschrieben und sie über die Problematik informiert. Die Antwortmails zeigen mir, dass viele gar nicht wissen, dass sie eine alte und inzwischen rechtswidrige Widerrufsbelehrung verwenden.
Dabei kann man leicht prüfen, ob eine Widerrufsbelehrung aktuell ist: Die seit dem 11. Juni vorgeschriebene Widerrufsbelehrung enthält einen Hinweis auf das EGBGB. Man muss also nur prüfen, ob "EGBGB" in der Widerrufsbelehrung vorkommt. Wenn stattdessen "BGB-InfoV" vorkommt, kann man sicher sein, dass es sich um eine alte und abmahngefährdete Widerrufsbelehrung handelt.
Eine kostenlose Muster-Widerrufsbelehrung gibt es bei eBay.
Update 31.07.2010: Auffällig oft sind es Mitglieder des Händlerbundes, die eine veraltete und rechtswidrige Widerrufsbelehrung verwenden. Das wirft meiner Meinung nach kein gutes Licht auf diesen Verein.
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