eBay: Keine Widerrufsbelehrung in EoA-Mail
Früher mussten eBay-Händler ihren Kunden grundsätzlich mindestens einen Monat Widerrufsfrist einräumen.
Seit dem 11. Juni 2010 gilt: Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform eine Widerrufsbelehrung mitgeteilt wird. Erfolgt die Belehrung in Textform später, beträgt die Frist auch in Zukunft einen Monat.
Nun stellt sich die Frage, was "unverzüglich" bedeutet: Innerhalb weniger Sekunden, in einigen Stunden oder gar innerhalb einer Woche? Zu dem Thema wird es sicher bald erste Gerichtsurteile geben.
eBay ist dabei leider keine große Hilfe: Obwohl eBay bereits seit rund einem Jahr über die Gesetzesänderung informiert ist, hat eBay es bisher nicht geschafft, Widerrufsbelehrungen in die Mails zum Transaktionsende (EoA-Mails) zu integrieren.
Dazu schreibt eBay:
Liebe eBay-Verkäufer,
entgegen unserer Ankündigung ist es uns aus technischen Gründen nicht möglich, die Widerrufs-und Rückgabebelehrung in unsere E-Mail zum Angebotsende zu integrieren. Deshalb arbeiten wir derzeit daran, bis voraussichtlich Mitte Oktober eine neue E-Mail für die Zusendung der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung eines Verkäufers zu erstellen, die automatisch nach Transaktionsende dem Käufer zugesendet werden wird.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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Bis dahin müssen eBay-Verkäufer also selbst für die unverzüglich nach Vertragsschluss erfolgende Widerrufsbelehrung in Textform sorgen. Für Nutzer von Tools wie Afterbuy oder 4SELLERS ist das kein Problem: Da kann das in der Kaufabwicklung erledigt werden.
Für alle anderen gilt: Die Widerrufsbelehrung in Textform sollte möglichst schnell nach Vertragsschluss erfolgen. Vermutlich (hoffentlich) werden die Gerichte es ausreichend finden, wenn die Mail mit der Widerrufsbelehrung in Textform innerhalb eines Tages verschickt wird - dann könnte man also 14 Tage Widerrufsfrist bestimmen. Wer (manchmal) länger braucht, sollte vorsichtshalber einen Monat einräumen.
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