Amazon: Keine Preisparität bei Büchern
Im Frühjahr 2010 hatte Amazon die Preisparität vorgeschrieben und greift damit massiv in die Geschäfte der Marketplace-Händler ein: Verkäufer dürfen außerhalb Amazons nicht günstiger anbieten, als bei Amazon.
Dagegen gab es erstaunlicherweise nur in der Bücherbranche Widerstand: ZVAB erwirkte eine Einstweilige Verfügung gegen die Amazon-"Preisparität".
Gegen diese Einstweilige Verfügung hatte Amazon Widerspruch eingelegt, der nun vom Landgericht München zurückgewiesen wurde. Bis zur Hauptverhandlung am 23. Dezember 2010 bleibt die Einstweilige Verfügung daher wirksam und Amazon darf zumindest bei Büchern keine Preisparität verlangen.
|