PEP Trading GmbH aus Berlin mahnt Amazon-Händler ab
Mir liegt eine Abmahnung der PEP Trading GmbH aus Berlin vor, in der die fehlerhafte Anbieterkennzeichnung eines Amazon-Verkäufers gerügt wird.
Normalerweise würde ich eine einzelne Abmahnung nicht zum Anlass nehmen, darüber zu berichten. Aber hier gibt es zwei Besonderheiten:
Der Abmahner, die PEP Trading GmbH aus Berlin, ist selbst gar nicht online aktiv, sondern betreibt nur ein Ladengeschäft.
Abgemahnt wurde ausnahmsweise mal kein eBay-Händler, sondern ein Amazon-Verkäufer. Das könnte der Beginn einer neuen Abmahnflut sein: Während bei eBay-Händlern inzwischen vieles richtig gemacht wird, hält sich bei Amazon kaum ein Händler an Recht und Gesetz und ich halte fast alle Amazon-Marketplace-Händler für akut abmahngefährdet. Das liegt nicht nur an den Händlern selbst: Amazon macht es technisch sehr schwer bis unmöglich, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.
Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.
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