Jugendschutz: Alkohol ja, "Bambi" nicht für Kinder
Dass die Gesetze zum Jugendschutz in Deutschland schlecht und unsinnig sind, zeigt ein krasses Beispiel: Kinder können im Versandhandel Alkohol bestellen und bekommen, den Disney-Film "Bambi" aber nicht.
§ 12 Absatz 3 Nr. 2 JuSchG verbietet den Verkauf von Filmen im Versandhandel, wenn die nicht von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind. Das ist beim Film "Bambi" der Fall: Für den gibt keine Alterseinstufung bzw. Altersfreigabe, "Bambi" darf also nicht im Versandhandel verkauft werden. Hier können Sie mit einer Suche nach "Bambi" feststellen, dass zwar diverse Trailer und die Fortsetzung "Bambi 2" ohne Altersbeschränkung freigegeben sind, der eigentliche Spielfilm "Bambi" aber nicht.
Nur für Erwachsene:
Alkoholische Getränke dürfen dagegen im Versandhandel ohne Alterskontrolle angeboten werden: § 9 des JuSCHG verbietet nämlich nur den Verkauf von Alkohol an Minderjährige in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit. Damit ist nach Auffassung des LG Koblenz (Beschluss vom 13.08.2007, AZ 4 HK O 120/07) aber nicht der Versandhandel betroffen, siehe dazu auch diesen Artikel bei Internetrecht Rostock:
Tabak und Alkohol im Versandhandel – was muss beim Jugendschutz beachtet werden?
Auch für Kinder:
Fazit:
Ich bin entschiedener Gegner jeder Überregulierung und finde, dass dem Versandhandel viel zu viele unsinnige Beschränkungen auferlegt werden. Aber ich kann nicht verstehen, dass der Gesetzgeber nichts unternimmt, um Minderjährige vom Onlinekauf von Alkohol abzuhalten.
Update: Ja, mir ist bekannt, dass z.B. Amazon den Film als "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" einstuft. Aber nicht Amazon ist für sowas zuständig, sondern die FSK. Und mir ist auch bekannt, dass Bambi ein alter Film ist. Das JuSchG gilt aber auch für alte Filme.
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