Strafanzeigen gegen Volker Rügen und RA Viktor Bohry
Mindestens drei Adressaten der Massen-Abmahnung wollen Strafanzeige gegen Volker Rügen und/oder RA Viktor Bohry stellen: Volker Rügen aus Düren hat offenbar bisher keine nennenswerten Umsätze gemacht und ist nach eigenen Angaben Kleinunternehmer. Seine Mitbewerbereigenschaft ist meiner Meinung nach nur konstruiert, um Abmahnungen aussprechen zu können.
Die verwendeten Aktenzeichen deuten darauf hin, dass in der Zeit zwischen dem 5. und 7. Dezember rund 100 Abmahnungen verschickt wurden. Mir liegt inzwischen eine zweistellige Zahl dieser Abmahnungen vor.
Zum Nachrechnen: RA Viktor Bohry behauptet in den Abmahnungen, seinem Mandanten Volker Rügen seien jeweils 489,45 Euro an Rechtsanwaltsgebühren entstanden. Bei 100 Abmahnungen wären das 48.945 Euro - und damit etwa das Hundertfache des von mir geschätzten Umsatzes von Volker Rügen. Ich bezweifle, dass RA Viktor Bohry dem Volker Rügen tatsächlich so viel in Rechnung gestellt hat. In meinen Augen ist wahrscheinlicher, dass es sich bei der Massen-Abmahnung um einen Betrugsversuch handelt.
Um dem Duo Volker Rügen und RA Viktor Bohry das Handwerk legen zu können, habe ich einer Abgemahnten zugesagt, für sie das Kostenrisiko bei den nötigen Gegenmaßnahmen zu übernehmen. Inzwischen hat RA Viktor Bohry die Frist für die Rücknahme dieser Abmahnung verstreichen lassen und es wird nun negative Feststellungsklage dagegen erhoben.
Mein Rat an die von Volker Rügen und RA Viktor Bohry Abgemahnten: Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts! Wehren Sie sich mit anwaltlicher Hilfe gegen diese Massen-Abmahnung. Ich kann Ihnen gerne entsprechende Spezialisten vermitteln.
Sollten auch Sie eine Abmahnung bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.
Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie hier.
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