Hamburger Richter gefährden Pressefreiheit
Meine Meinung: Die Richter am LG Hamburg und am Hanseatischen Oberlandesgericht gefährden die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland.
Wenn jemand eine Äußerung im Internet nicht passt, dann kann er zum Landgericht nach Hamburg gehen und dort mit einiger Sicherheit erfolgreich eine Unterlassungsverfügung erreichen. Das Landgericht und auch das Hanseatische Oberlandesgericht sind nämlich bekannt dafür, dass sie oft das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit in grober Weise missachten und gerne gegen Medien und Webseiten-Betreiber entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht attestiert den Hamburger Presserichtern ein "grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit". Und auch der Bundesgerichtshof sieht sich häufig gezwungen, die seltsamen Urteile der Hamburger Pressekammer aufzuheben.
Das Problem: Für Äußerungen im Internet gilt der so genannte "Fliegende Gerichtsstand". Der erlaubt es einem Abmahner, sich das äußerungsfeindlichste Gericht auszusuchen - also in Hamburg zu klagen bzw. eine einstweilige (Unterlassungs-)Verfügung zu beantragen.
Das ist mir natürlich auch schon passiert und ich musste klein beigeben: Die gegen mich erlassene einstweilige Verfügung wäre wahrscheinlich vom LG Hamburg und später vom Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt worden. Ich hätte zwar gute Chancen, damit schließlich vor dem BGH zu gewinnen. Aber was würde das nützen? Es ging um einen Massen-Abmahner und fünf Jahre später interessiert sich definitiv niemand mehr für so olle Kamellen, sorry: für Artikel aus dem Archiv der Abmahngeschichte.
Außerdem muss man für so ein Verfahren nicht nur viel Zeit, sondern vor allem viel Geld haben: 50.000 Euro sollte man einkalkulieren und vorstrecken können.
Offensichtlich gibt es in Deutschland also Meinungs- und Pressefreiheit nur für Reiche mit viel Zeit. Dazu gehöre ich nicht.
Aber vielleicht gelingt es, den fliegenden Gerichtsstand und seine ungerechten Folgen irgendwann zu kippen, Bestrebungen gibt es dazu seit Jahren. Leider werde ich das wohl nicht mehr erleben.
Aber vielleicht gelingt es mir, den Hamburger Meinungsfeinden doch noch eine lange Nase zu machen: Ich verbiete denen, meine Website zu lesen. Leider reicht es nicht aus, nur den Hamburger Richtern ein virtuelles Hausverbot zu erteilen, ich muss alle Hamburger ausschließen. Und das tue ich in Zukunft bei Artikeln, bei denen ich juristischen Gegenwind Andersmeinender fürchte: Da verbiete ich allen Hamburgern das Lesen. Wenn meine Website in Hamburg nicht gelesen werden kann, dann ist Hamburg auch nicht der "Tatort" und ich muss mir den Mund nicht von den Hamburger Gerichten verbieten lassen.
Also: Wundern Sie sich nicht, wenn ich in Zukunft zu Beginn eines Artikels ein Leseverbot für alle ausspreche, die sich im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufhalten.
Das sieht dann so aus wie in meinem Artikel 2011 gilt der alte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Wer sich allgemein für die Materie interessiert, dem lege ich drei Artikel von Markus Kompa in Telepolis ans Herz. Die dürfen auch in Hamburg gelesen werden:
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