Wer als Händler Haushaltsgroßgeräte ("Weiße Ware") verkauft, muss sich an eine Vielzahl von Vorschriften halten und hat insbesondere diverse Kennzeichnungspflichten zu beachten. Am 20.12.2010 sind dazu vier neue EU-Verordnungen in Kraft getreten, die das Ganze nicht gerade vereinfachen.
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