Die Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union haben vergangene Woche in mehreren Mitgliedstaaten die Büros von E-Book-Anbietern durchsuchen lassen. Den Verlegern werden wettbewerbswidrige Preisabsprachen vorgeworfen.
"Die EU-Kommission hat Grund zu der Annahme, dass die betroffenen Unternehmen das EU-Wettbewerbsrecht verletzt haben könnten, das Kartelle und andere wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen untersagt", hieß es zur Begründung.
Steckt Amazon dahinter?
Francis Esmenard vom französischen Verlag Albin Michel vermutet, dass letztlich Amazon die Razzien veranlasst hat: "Hinter dieser Aktion steht Amazon. Die haben sich in Luxemburg niedergelassen, um in Frankreich keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, und nun wollen sie wie in den USA Bestseller für 9,90 US-Dollar verkaufen. Aber unsere E-Book-Dateien werden sie nicht bekommen."
Preisbindung für E-Books in Deutschland
In Deutschland sind solche Preisabsprachen nicht nur erlaubt, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben: Hier gilt zumindest nach Ansicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels die Buchpreisbindung nicht nur für gedruckte Bücher, sondern auch für E-Books.
Meine Meinung: Man kann darüber streiten, ob die Buchpreisbindung für gedruckte Bücher überhaupt noch sinnvoll ist. Bei E-Books ist eine Buchpreisbindung jedenfalls Schwachsinn!
Deutsche Gesetze gelten nunmal naturgemäß nur in Deutschland. Bei den niedrigen Flugpreisen lohnt es heute, beispielsweise nach Prag zu fliegen und sich dort unter anderem mit nicht-preisgebundenen deutschen Büchern einzudecken. Bei E-Books ist das noch einfacher: Da sind ausländische Anbieter nur einen Klick entfernt. Mein Tipp an den Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Fragen Sie doch mal bei der Musikindustrie nach, ob die heute ihre frühere Ignoranz gegenüber Downloads nicht für einen großen Fehler halten...