Mir liegt eine Vielzahl von Abmahnungen von Jörg Kindling wegen angeblicher Patentverletzungen der Wortmarke "Texas Hold`em" vor.
Update 08.04.2011: Infos und Tipps zu den TEXAS-HOLD-EM-Abmahnungen
Tatsächlich gibt es eine eingetragene Wortmarke TEXAS HOLD'EM. Inhaber dieser Marke ist Joachim Wolf, Georg-Weerth-Str. 3, 07749 Jena. Der Abmahner Jörg Kindling (Granitzer Str. 19, 18586 Ostseebad Sellin) hat den Abmahnungen eine Vollmacht von einem Martin Joachim Wolff beigefügt. Die Vollmacht ist auf den 12. März 2011 datiert und mit "Begl. Rechtsanwalt" gestempelt: So soll vermutlich der Eindruck erweckt werden, ein Rechtsanwalt stecke hinter den "Abmahnungen".
Dubios ist schon die Tatsache, dass es Abweichungen zwischen dem Inhaber der Marke und dem Aussteller der Vollmacht gibt: Inhaber der Marke ist Joachim Wolf, Georg-Weerth-Str. 3 in 07749 Jena. Die Vollmacht stammt aber von Martin Joachim Wolff (mit zwei f!), Zinglingstraße 8 in 18609 Binz).
Jörg Kindling verlangt von den Abgemahnten Schadensersatz in unterschiedlicher Höhe, die bisher bekannten Summen liegen zwischen 130,90 Euro und 4.040,05 Euro.
In meinen Augen ist schon alleine die Eintragung einer solchen Wortmarke äußerst zweifelhaft: Texas Hold’em ist eine Variante des Kartenspiels Poker und ganz bestimmt keine Erfindung des Joachim Wolf aus 2007.
Ich habe Jörg Kindling unter der angegebenen Handy-Nummer angerufen und um eine Stellungnahme gebeten: Er möchte mir zu den "Abmahnungen" am Telefon keine Auskünfte geben, ich solle schriftlich anfragen. Das werde ich natürlich tun.
Bis dahin rate ich allen "Abgemahnten" dringend: Unterschreiben Sie nicht und zahlen Sie nicht!
Über meine weiteren Recherchen werde ich hier berichten.
Falls Sie auch so eine Abmahnung bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die, damit es einen Überblick über die Abgemahnten gibt. So kann auch Widerstand gegen diese Massen-Abmahnung organisiert werden und z.B. gemeinsam die Löschung der Markeneintragung beantragt werden.