Mir liegt eine Vielzahl von Abmahnungen des Oliver Steffens aus Hamburg vor, der sich von den Rechtsanwälten Boris und Birgit Kühne aus Dresden vertreten lässt.
Die Abmahnungen halte ich für rechtsmissbräuchlich. Für Rechtsmissbrauch sprechen folgende Indizien:
Die Abmahnungen wurden in Form eines Serienbriefes verschickt, in dem die Seiten 2 und 3 völlig identisch formuliert und formatiert sind.
Es geht immer nur um einen Verstoß: Die Abgemahnten haben die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung verwendet, in der es keine Begrenzung bei der Höhe des Rücksendekosten gibt. Nach einem Urteil des Brandenburgischen OLG vom 22. Februar 2011 (!) muss die Höhe der Rücksendekosten auf die regelmäßigen Kosten beschränkt werden.
Die Abmahnungen datieren auf den 11. April 2011 - die beanstandeten Verstöße wurden aber angeblich am 06. November 2010 (!) bemerkt.
Mit dem Shop www.automattenonline.de wird der Abmahner Oliver Steffens wohl kaum nennenswerte Umsätze machen: Der ist ziemlich lieblos gestaltet und die Angebote sind preislich nicht sonderlich attraktiv.
Der Abmahner Oliver Steffens sitzt in Hamburg, die Abmahnanwälte Kühne aber in Dresden - also etwa 500 Kilometer entfernt.
Der Streitwert wird mit 25.000 Euro angesetzt, was für einen einzelnen Mini-Verstoß deutlich überhöht ist.
Sollten auch Sie eine Abmahnung bekommen haben: Bitte mailen oder faxen (03212 7177177) Sie mir die! Nur wenn möglichst viele Abmahnungen zentral gesammelt werden und über sie berichtet wird, können rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen erkannt und abgewehrt werden.
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