Wer bei eBay als gewerblicher Verkäufer Angebote im Auktionsformat einstellt, muss dabei faktisch einen Monat Widerrufsfrist einräumen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des LG Dortmund vom 07.04.2011 (Az.: 20 O 19/11).
Eigentlich reicht es seit dem 11. Juni 2010, wenn gewerbliche Händler ihren Kunden bei eBay 14 Tage Widerrufsfrist einräumen. Das LG Dortmund ist aber der Auffassung, dass bei eBay-Auktionen etwas anderes gilt:
Bei eBay-Auktionen kommt der Vertragsschluss nämlich nicht mit dem Auktionsende, sondern schon bei Abgabe des Höchstgebots zustande (BGH-Urteil vom 03.11.2004, Az.: VIII ZR 375/03). In dem beurteilten Fall hatte der Höchstbieter sein Angebot 49 Stunden vor dem Ende der Auktion abgegeben. Der Verkäufer belehrte ihn aber erst nach Auktionsende über sein Widerrufsrecht, anders ist das praktisch auch nicht machbar. Diese Belehrung war aber damit nicht mehr "unverzüglich" erteilt worden - und damit gilt das Widerrufsrecht von einem Monat.
Meine Handlungsempfehlung:
Wenn Sie bei eBay gewerblich im Auktionsformat anbieten, sollten Sie über eine Widerrufsfrist von einem Monat belehren. Außerdem müssen Sie dann Ihre Widerrufsbelehrung beim Thema Wertersatz entsprechend anpassen.
Wenn Sie einen Updateservice bzw. ein Abo für Rechtstexte abgeschlossen haben, sollten Sie bereits entsprechend angepasste Widerrufsbelehrungen erhalten haben. Falls nicht: Unbedingt nachfragen! Andernfalls sollten Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt entsprechend modifizierte Widerrufsbelehrungen erstellen lassen oder künftig auf Verkäufe im Auktionsformat verzichten.
Weitere Infos:
Auktionsangebote auf eBay – nur bei Verwendung der einmonatigen Widerrufsfrist!