Meine Bitte: Bewerten Sie Verkäufer negativ, die während der Kaufabwicklung unnötig und angekündigt Ihre Telefonnummer verlangen.
Ich kaufe selbst relativ viel über eBay ein und ärgere mich oft über Verkäufer, die während der (Afterbuy-)Kaufabwicklung von mir zwingend die Angabe meiner Telefonnummer verlangen. In Zukunft wird das wohl auch nicht weniger werden, denn auch eBay sieht sowas vor: Ich benötige die Telefonnummer des Käufers.
Dabei ist das Feld Telefonnummer als "Pflichtfeld" gekennzeichnet und ich kann den Kauf nicht abschließen, ohne da etwas einzugeben. Üblicherweise gebe ich dann dort die Nummer der Telefonseelsorge oder meine kostenpflichtige 0900-Nummer ein. Lieber wäre mir aber, ich würde nicht zu solchen Mätzchen gezwungen.
Ich halte die Pflichtangabe der Telefonnummer für rechtswidrig: Die ist nur in seltenen Ausnahmen für die Abwicklung erforderlich und darf auch nur dann verlangt werden. Ausgerechnet beim Kauf eines Kühlschrankes über eBay wurde ich mal nicht nach meiner Telefonnummer gefragt, obwohl es dort nachvollziehbar wäre: Manche Sperrgut-Spediteure fragen vor der Auslieferung telefonisch ab, ob der Empfänger denn überhaupt anwesend ist.
Bei den meisten meiner Käufe ging es aber um Ansichtskarten, Münzen, DVDs und ähnliche Kleinteile - da ruft der Postbote nie an.
Ich habe mir nun einige Gedanken dazu gemacht, wie man diese ärgerliche Praxis vieler Verkäufer beenden kann. Eine Möglichkeit wäre sicherlich, die z.B. von den Verbraucherzentralen abmahnen zu lassen. Viel schneller und effektiver dürfte aber eine negative Bewertung sein: Mit einem entsprechendem Kommentar versehen wirkt so eine Bewertung Wunder.
Update 23.06.2011: Mein Artikel stieß bei vielen Verkäufern verständlicherweise auf wenig Begeisterung. Einige Argumente dazu habe ich in einem Artikel behandelt: Diskussion um Telefonnummernangabe.
Meinen Aufruf habe ich daher heute auch geändert: Es sollten nur Verkäufer negativ bewertet werden, die unangekündigt und ohne jede Erklärung die Angabe Ihrer Telefonnummer verlangen.
Update 24.06.2011: Dass es rechtswidrig ist, eine für die Abwicklung unnötige Telefonnummer zu verlangen, ergibt sich aus
§3a des Bundesdatenschutzgesetzes (Gebot der Datensparsamkeit) und aus der analogen Anwendung des
§ 13 Absatz 6 Telemediengesetz.