Der Bundestag hat Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht verabschiedet. Deshalb gilt zukünftig (schon wieder) eine veränderte Widerrufsbelehrung.
Die neue Widerufsbelehrung wird wirksam, sobald die Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Innerhalb eines Übergangszeitraums von drei Monaten nach Inkrafttreten der neuen Widerrufsbelehrung können Sie die jetzige Widerrufsbelehrung noch weiter verwenden, ohne befürchten zu müssen, deswegen abgemahnt zu werden. Nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist müssen Sie allerdings unbedingt sicherstellen, dass Sie ausschließlich die neue Widerrufsbelehrung verwenden!
Die IT-Recht Kanzlei informiert Sie zeitnah unter www.it-recht-kanzlei.de sowie über die Facebook-Seite, sobald die neue Widerrufsbelehrung "in Kraft getreten ist". Auch können Sie sich hier darüber informieren, was Sie als Händler generell in rechtlicher Hinsicht zu beachten haben.
Sie möchten die neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos erhalten?
Ganz einfach, werden Sie Facebook-Fan der IT-Recht Kanzlei. Als Facebook-Fan räumt Ihnen die IT-Recht Kanzlei das Recht ein, unentgeltlich deren Dokumente "Neue Widerrufsbelehrung 2011" zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.
Sobald die neue Widerrufsbelehrung 2011 in Kraft getreten ist, können Sie auf die Facebook-Unterseite "Neue Widerrufsbelehrung" zugreifen.
Hier gelangen Sie sofort zur Facebook-Seite der IT-Recht-Kanzlei:
http://www.facebook.com/itrechtkanzlei.de