Amazon-AGB zu Nutzungsrechten sind unwirksam
 

Amazon-AGB zu Nutzungsrechten sind unwirksam

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat rechtskräftig entschieden, dass die Amazon-AGB hinsichtlich der Übertragung der Lizenzrechte z.B. der eingestellten Bilder unwirksam sind (04.02.2011, Az.: 4 HK O 9301/10).

Wer bei Amazon verkauft, musste bisher eine äußerst unschöne Klausel in deren AGB hinnehmen:

"5. Lizenz für Namen, eingetragene Marken und Darstellungen.

Hiermit gewähren Sie Amazon, seinen verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern die weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen."

Das bedeutet: Wer für seine Angebote Fotos machte und bei Amazon hochlud, musste hinnehmen, dass diese Fotos auch von Wettbewerbern und von Amazon selbst verwendet werden durften.

Die Klausel hält das LG Fürth für überraschend und unüblich und daher gemäß §§ 305c Abs. 1, 307 BGB für unwirksam.

Vorteil für Amazon-Händler

Daraus folgt für Amazon-Händler: Sie müssen nun nicht mehr hinnehmen, dass Amazon und andere Mitbewerber Ihre Bilder für eigene Angebote verwendet. Aber in der Praxis bringt das nicht viel, denn wenn Sie Amazon abmahnen, wird man sie wohl vom Handel ausschließen.

Nachteil für Amazon-Händler

Um so schwerer wiegt der Nachteil: Wenn Sie bei Amazon Produkte unter bereits vorhandenen ASIN einstellen, dann riskieren Sie eine Abmahnung! Denn Sie können natürlich nicht wissen, ob nicht jemand bei den Produktbildern Rechte geltend machen kann.

Das Einstellen von Angeboten bei Amazon ist übrigens nicht nur wegen der Produktbilder abmahngefährlich, sondern auch wegen der dafür genutzten EAN: Auch daran könnte jemand Rechte geltend machen! Als Amazon-Verkäufer hat man aber keinen Einfluss darauf, unter welcher ASIN Produkte letztlich eingestellt werden: Unter Umständen führt Amazon sogar verschiedene Angebote für das gleiche Produkt unter einer ASIN zusammen. Weitere Infos zu dieser Problematik finden Sie bei der IT-Recht-Kanzlei.

Fazit

Wer bei Amazon verkauft, ist stark abmahngefährdet!

Bei Amazon ist es sehr schwer bis unmöglich, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Das gilt allgemein, nicht nur wegen der beiden oben angeführten Problemkreise. Trotzdem sind bisher keine regelrechten Massen-Abmahnungen von Amazon-Händlern bekannt. Das liegt vermutlich daran, dass es bei Amazon viel schwieriger ist, einen Überblick über die Anbieter zu bekommen. Und bei rund einem Drittel der gewerblichen Amazon-Verkäufer gibt es keinerlei Impressum oder Anbieterkennzeichnung...




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Axel Gronen aXel Gronen
01.08.2011
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