Heute wurden im Bundesgesetzblatt die neuen Muster-Widerrufsbelehrungen veröffentlicht, sie gelten daher ab dem 4. August 2011.
Am 27. Juli 2011 hat der Bundestag das "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" beschlossen. Dieses Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet, es tritt daher morgen in Kraft.
Darin sind mal wieder neue Muster-Widerrufsbelehrungen für Onlinehändler enthalten. Diesmal müssen aber nicht wieder um Mitternacht alle Widerrufsbelehrungen geändert werden: Es gibt eine Übergangsfrist von drei Monaten, in der die "alten" Widerrrufsbelehrungen vom 11. Juni 2010 weiter verwendet werden dürfen. Das heißt: Die neuen Widerrufsbelehrungen müssen bis spätestens zum 4. November 2011 eingebaut werden, danach können die "alten" Belehrungen abgemahnt werden.