Im September wird eBay die Länge der Angebotstitel von 55 auf 80 Zeichen erhöhen.
Die Angebotstitel (bei eBay heißen sie übrigens "Artikelbezeichnungen") sind der wichtigste Platz, um sein Angebot zu beschreiben: Wenn jemand bei eBay nach einem Stichwort sucht, dann in aller Regel nur in den Angebotstiteln. Kaum jemand macht sich die Mühe, nach seinem Stichwort auch in der Angebotsbeschreibung zu suchen.
Leider müssen viele Verkäufer einen Teil des wertvollen Platzes im Angebotstitel für die Angabe des Grundpreises opfern, siehe dazu meinen Artikel ´Abmahnfalle: Grundpreis nicht unmittelbar beim Endpreis´. Vor zwei Jahren hatte ich zu Recht vermutet, dass eBay sich Zeit lassen würde, endlich ein Feld für den Grundpreis einzuführen. Allerdings hätte ich nicht gedacht, dass eBay auch heute noch die Preisangabenverordnung ignoriert und so die Verkäufer einer akuten Abmahngefahr aussetzt.
Leider wird der verlängerte Angebotstitel nicht komplett in den Suchergebnis-Listen dargestellt. Das heißt dann: Wer dort seinen Grundpreis angeben muss, der sollte kontrollieren, ob der in den Listen überhaupt angezeigt wird.