Mehrfach-Gegenabmahnungen können Rechtsmissbrauch sein
 

Mehrfach-Gegenabmahnungen können Rechtsmissbrauch sein

Wenn sich Onlinehändler zusammentun, um sich bei einem Abmahner mit mehreren Gegenabmahnungen zu revanchieren, so kann das Rechtsmissbrauch sein.

Im zugrundeliegenden Fall waren mehrere Spielzeughändler von einem Mitbewerber wegen der Verwendung einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung abgemahnt worden. Die Abgemahnten schloßen sich zusammen und beauftragten einen Rechtsanwalt mit mehreren fast wortgleichen Gegen-Abmahnungen.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied mit Urteil vom 03.05.2011 (Az. 4 U 9/11), dass die hier durchgeführten Gegenabmahnungen rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Nr. 4 UWG seien. Nach Ansicht der Richter liege hier der Rechtsmissbrauch auf der Hand: Es ging bei den Gegenabmahnungen nicht in erster Linie um die Bekämpfung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Vielmehr sollten als Revanche bewusst hohe Kosten für den ursprünglichen Abmahner verursacht werden.




Sie möchten auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter:

Wortfilter-Newsletter


Axel Gronen aXel Gronen
06.08.2011
Mail: webmaster@wortfilter.de




 


Tools


mspy.de
eBay und Amazon überwachen. Mit kostenloser Info per Mail!

auktions-panoptikum.de
Das Original: Über 3.000 Kuriose Auktionen bei eBay.





Tools


baygel.de
Finden bei eBay!
Die blitzschnelle Suchmaschine.

wow-liste.de
Die aktuellen WOW! Angebote bei eBay. Mit Mini-Statístik.

Marktplatz-Tools.de
Clevere Tools und Links für eBay und Amazon. Kostenlos!

Vorherige Meldung Vorherige Meldung

Meldungen 1. Quartal 2005     Meldungen 4. Quartal 2004     Meldungen 3. Quartal 2004
Meldungen 2. Quartal 2004     Meldungen 1. Quartal 2004     Meldungen 2002 und 2003

Wortfilter-Logo © 2011 bei Axel Gronen. Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above. Wortfilter-Logo