Um das im Jahr 1962 (!) erlassene amerikanische Handelsembargo gegen Kuba durchzusetzen, löscht eBay Angebote kubanischer Waren und PayPal friert Guthaben von Händlern ein. Siehe dazu meinen Bericht.
Bekanntermaßen ist PayPal immer sehr schnell und gerne bereit, die Guthaben der PayPal-Nutzer einzufrieren und zinslos für sich arbeiten zu lassen. Dagegen anzugehen ist schwer, weil man dann an PayPals Sitz in Luxemburg klagen müsste. In diesem besonderen Fall allerdings haben betroffene Verkäufer vermutlich die EU-Institutionen auf ihrer Seite und können sich deshalb an die Europäische Kommission wenden: Die hilft dann, Forderungen und Ansprüche gegen eBay und PayPal durchzusetzen.
Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock hat sich dazu in diesem lesenswerten Artikel Gedanken gemacht und gibt sogar den konkreten Ansprechpartner bei der EU an.