Bei eBay muss man im Vergleich zu "normalen" Shops einige Besonderheiten im Widerrufsrecht beachten, dabei soll die folgende Anleitung helfen.
Durch einen Klick auf die jeweilige Überschrift kommen Sie direkt auf das entsprechende Unterkapitel. Ich empfehle aber, die komplette Seite mal zu lesen:
Wer muss über ein Widerrufsrecht belehren?
Privat oder gewerblich?
Widerrufs- oder Rückgaberecht?
Woher bekomme ich eine Widerrufsbelehrung?
Die 40-Euro-Klausel
Die Widerrufsbelehrung in Textform
Das Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen
Wie wird die Widerrufsbelehrung bei eBay eingebaut?
Tool zum Einbau der Widerrufsbelehrung bei eBay
Service: Kontrolle der Widerrufsbelehrungen bei eBay
Grundsätzlich muss bei eBay jeder gewerbliche Verkäufer über das Widerrufsrecht belehren. Dabei ist aber nicht maßgeblich, ob man seinen Account bei eBay selbst als "gewerblich" eingestuft hat, sondern ob Gerichte die Verkaufstätigkeit als "gewerblich" beurteilen würden. Siehe dazu auch den folgenden Absatz.
Der Gesetzgeber hält es leider nicht für nötig, genaue Abgrenzungen zu definieren. Und so bleibt die Entscheidung, ob jemand privat oder gewerblich handelt, letztlich den Gerichten überlassen und ist vorher kaum kalkulierbar.
Leider neigen die Gerichte dazu, fast alle eBay-Verkäufer als gewerblich zu betrachten. Dazu zwei Urteile:
Das Amtsgericht Bad Kissingen urteilte am 04.04.2005: Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Aktenzeichen 21 C 185/04).
Für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform reiche es aus, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe, so das Urteil des Landgericht Hanau vom 28.09.2006 (Az. 5 O 51/06).
Daher mein Rat: (Echte) private Verkäufer sollten eBay meiden. Alle anderen sollten ihren eBay-Account als gewerblich kennzeichnen - müssen dann aber natürlich auch allen damit verbundenen Pflichten nachkommen.
Während beim Widerrufsrecht der Widerruf durch einfache (schriftliche) Erklärung des Verbrauchers erfolgen kann, muss er dafür beim Rückgaberecht die Ware zurücksenden.
Für eBay empfehle ich aus drei Gründen das Widerrufsrecht:
1. Das Widerrufsrecht ist der gesetzliche Normalfall. Ein Rückgaberecht muss dagegen ausdrücklich vertraglich vereinbart werden, in der Regel durch eine entsprechende AGB-Klausel. Das Problem: Sie müssen rechtlich einwandfreie AGB haben und die wirksam einbeziehen.
2. Beim Rückgaberecht können Sie nie die Rücksendekosten für Waren im Wert von unter 40 Euro auf den Kunden abwälzen.
3. Der einzige Vorteil des Rückgaberechtes spielt bei eBay kaum eine Rolle: Da bei eBay in der Regel Vorkasse verlangt wird, kann es Ihnen nicht passieren, dass beim Kunden unbezahlte Ware liegt, die Sie trotz Widerrufs nicht zeitnah zurückbekommen.
Wichtig ist, dass man sich zwischen dem Widerrufsrecht und dem Rückgaberecht entscheiden muss. Wer da über beides parallel belehrt oder bei den Formulierungen nicht aufpasst, ist abmahngefährdet.
Kuriosum am Rande: In Deutschland kann (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern) das Widerrufsrecht auch ohne besondere schriftliche Erklärung durch Rückgabe der Ware ausgeübt werden.
Theoretisch können Sie die kostenlose Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers nutzen und die mit Hilfe der entsprechenden Gestaltungshinweise an Ihre Bedürfnisse anpassen:
Muster für die Widerrufsbelehrung
So weit die Theorie des Gesetzgebers. In der Praxis werden daran wohl fast alle Onlinehändler und vermutlich auch die meisten Anwälte scheitern.
eBay war so nett, eine bereits für den Onlinehandel angepasste Widerrufsbelehrung kostenlos online zu stellen:
eBay-Musterbelehrung
Die eBay-Muster haben den Nachteil, dass sie nicht nur auf Verbraucher zugeschnitten sind, siehe auch Widerrufsrecht nur für Verbraucher?. Außerdem muss man auch bei den eBay-Mustern Erläuterungen zur Muster-Widerrufsbelehrung beachten und anwenden.
Wir haben deshalb einen Generator für Widerrufsbelehrungen entwickelt, der nach Ihren Angaben eine individuelle Widerrufsbelehrung erstellt. Seine Nutzung kostet 8 Euro, weitere Infos finden Sie hier.
Generator für Widerrufsbelehrungen
Update 25.10.2011: Der Händlerbund bietet kostenlose Widerrufsbelehrungen, siehe dazu diese Seite.
Grundsätzlich trägt der Verkäufer im Falle eines Widerrufs die Kosten der Rücksendung. Bei Waren im Wert von bis zu 40 Euro können Sie diese Kosten vertraglich dem Käufer auferlegen. Dieses Auferlegen geschieht in der Regel durch einen entsprechenden Passus in den AGB.
Dabei gibt es zwei Abmahnfallen:
Der Passus "Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben." darf nur dann in der Widerrufsbelehrung stehen, wenn das so vertraglich vereinbart wurde. Fehlt eine entsprechende Klausel in der Artikelbeschreibung oder den AGB oder wurden die AGB mit der Klausel nicht Vertragsbestandteil, dann ist die Widerrufsbelehrung falsch und damit abmahngefährdet.
Aber selbst wenn man eine 40-Euro-Klausel in den AGB stehen hat, kann man unter Umständen abgemahnt werden: Die Formulierungen müssen korrekt sein. Derzeit wird z.B. häufiger abgemahnt, wenn nicht die Rede von den "regelmäßigen" Kosten der Rücksendung ist. Eventuell könnte aber auch der Begriff "regelmäßig" abgemahnt werden: Da sich darunter wohl nicht jeder Verbraucher etwas vorstellen und diese Kosten berechnen kann, könnte der Begriff gegen das Transparenzgebot verstoßen und seinerseits abmahngefährdet sein.
Mir ist es deshalb zu riskant, eine Musterformulierung für eine 40-Euro-Klausel anzubieten. Das überlasse ich den Anwälten und den Firmen, die sich auf die Erstellung von Rechtstexten spezialisiert haben: Bitte lassen Sie sich von denen AGB erstellen, die haften dann auch dafür.
Da empfehle ich zwei Kanzleien besonders, mit denen ich schon seit Jahren eng zusammenarbeite:
IT-Recht-Kanzlei
Internetrecht-Rostock.de
In meinem Generator für Widerrufsbelehrungen berücksichtige ich auch den Fall, dass Sie keine 40-Euro-Klausel verwenden.
Es genügt nicht, dass der Verbraucher im eBay-Angebot bzw. im dafür vorgesehenen Feld über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Er muss zusätzlich noch einmal in Textform belehrt werden - also per Mail und/oder in Lieferschein und Rechnung.
Diese Belehrung muss den Kunden spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss erreichen. Was genau "unverzüglich" heißt, ist nicht definiert - vorsichtshalber sollte man sich damit nicht mehr als einige Minuten Zeit lassen. Bei eBay erfolgt diese Belehrung in Textform automatisch durch eine Mail eBays, wenn man die entsprechenden Felder in seinem Account richtig ausgefüllt hat.
Damit sollte eigentlich bei eBay das Thema erledigt sein - von gelegentlichen Pannen abgesehen. Es gibt aber bei eBay-Auktionen ein Problem, siehe den folgenden Abschnitt.
Leider gibt es eine etwas seltsame Entscheidung des LG Dortmund: Dort ist man der Meinung, der Vertragsschluss sei bei eBay-Auktionen in dem Moment, in dem das Gebot abgegeben wird. Folgt man dieser Ansicht, dann müsste die Belehrung in Textform nicht unverzüglich nach Auktionsende, sondern schon sofort nach der Gebotsabgabe erfolgen - obwohl da noch niemand weiß, ob das Gebot zum Gewinn der Auktion ausreicht.
Falls Sie (auch) im Auktionsformat verkaufen, müssen Sie sich entscheiden: Entweder Sie ignorieren die Meinung der Dortmunder Richter, dann riskieren Sie aber unter Umständen eine Abmahnung - siehe dazu "Abmahnfalle: Gewerbliche eBay-Auktionen". Oder Sie ziehen daraus die Konseqenzen: Da dann die Textform-Belehrung nicht unverzüglich nach der Gebotsabgabe erfolgt, müssen Sie Ihren Kunden eine Widerrufsfrist von einem Monat (statt 14 Tagen) einräumen. Ihre Widerrufsbelehrung müssen Sie dann aber für alle Angebote anpassen: Bei eBay ist es nicht vorgesehen, in Auktionen und Festpreis-Angeboten unterschiedliche Widerrufsbelehrungen vorzuhalten.
In meinem Generator für Widerrufsbelehrungen lasse ich Ihnen die entsprechende Wahl.
Die neue Widerrufsbelehrung bauen Sie in zwei Schritten ein: Zunächst fügen Sie Ihre Widerufsbelehrung bei eBay in das Freitextfeld „Widerrufs- oder Rückgabebelehrung“ ein. Das wirkt sich aber nur für neu eingestellte Angebote aus, daher sollten Sie dann sofort auch Ihre aktiven Angebote überarbeiten.
Das Problem ist nämlich: eBay verwendet die aktuell im Freitextfeld „Widerrufs- oder Rückgabebelehrung“ stehende Widerrufsbelehrung auch für die Widerrufsbelehrung in Textform, also für die Mails, die dem Kunden unmittelbar nach dem Kauf geschickt werden. Und da wäre es fatal, wenn zwar im Angebot noch die alte Belehrung steht, die Mail aber dann eine andere Belehrung enthält und den Kunden damit irreführt.
So hinterlegen Sie Ihre Widerrufsbelehrung in "Mein eBay":
Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter „Mein Mitgliedskonto" auf „Einstellungen".
Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer".
Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern". Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers “ wird aufgerufen.
Fügen Sie Ihre Belehrung in das Freitextfeld „Widerrufs- oder Rückgabebelehrung“ ein und klicken Sie anschließend auf „Speichern“.
So fügen Sie die aktuelle Widerrufsbelehrung in bereits laufende Angebote ein:
Setzen Sie in "Mein eBay" vor die aktiven Angebote ein Häkchen.
Klicken Sie unter der Liste auf den Button "Bearbeiten".
Weitere Infos zum "Gebündelten Überarbeiten von Angeboten" finden Sie auf dieser eBay-Hilfeseite.
Sie können bei eBay maximal 200 Angebote gleichzeitig überarbeiten, mit Hilfe des Verkaufsmanagers angeblich bis zu 500. Leider arbeitet diese eBay-Funktion nicht besonders zuverlässig.
Achtung: Verwender des Turbo Lister oder anderer Listing-Tools müssen auch dort die Widerrufsbelehrungen umstellen!
Wenn Ihnen der oben beschriebene Weg zum Einbau Ihrer Widerrufsbelehrungen auch in ihre laufenden Angebote zu mühsam oder unzuverlässig ist, können Sie auch ein Angebot der Firma Ayee in Anspruch nehmen: Das kostet Sie 5 Euro Festpreis plus 5 Cent für jedes laufende eBay-Angebot.
Wenn Sie unsicher sind, ob die neue Widerrufsbelehrung erfolgreich in alle eBay-Angebote eingebaut wurde, können Sie das von mir kontrollieren lassen.
Das kostet pro eBay-Account 50 Euro plus Umsatzsteuer.
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, mailen Sie mir bitte den oder die Accountnamen und eine Postanschrift, an die ich die Rechnung schicken kann.
Sie bekommen dann unverzüglich:
- Eine Liste aller eBay-Angebotsnummern, in denen die neue Widerrufsbelehrung nicht im Feld "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung" steht.
- Eine steuerlich absetzbare Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Wichtig: Ich kontrolliere nicht, ob Sie eine rechts- und abmahnsichere Widerrufsbelehrung verwenden. Es wird nur kontrolliert, ob Sie "312g" in der Widerrufsbelehrung jedes einzelnen eBay-Angebots stehen haben. Die Nennung dieses Paragraphen ist für alle eBay-Widerrufsbelehrungen Pflicht. In den bis zum 04. August verwendeten Widerrufsbelehrungen kommt dieser Paragraph nicht vor.