Vielen Onlinehändlern ist erst durch meine Anleitung zum Einbau der neuen Widerrufsbelehrung bei eBay aufgefallen, dass sie neben der Widerrufsbelehrung auch AGB brauchen.
Früher wurde oft behauptet, man brauche gar keine AGB: Dann würden die gesetzlichen Bestimmungen gelten und so könnte man auch nichts falsch machen. Das stimmt leider nicht, wie Sie in meinem Artikel "Abmahnfalle: Keine AGB bei eBay" nachlesen können.
Es ist auch keine gute Idee, einfach AGB aus dem Angebot eines Mitbewerbers zu kopieren: Die Erstellung von rechtssicheren AGB ist sehr aufwändig, daher sind die in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wer AGB kopiert, riskiert daher nicht nur eine Abmahnung mit Schadensersatzforderungen, sondern macht sich unter Umständen sogar strafbar.
Und es klappt auch nicht, AGB aus mehreren Quellen zusammenzukopieren: Zwar werden die dann eventuell nicht als Kopie erklannt, aber es schleichen sich dabei schnell abmahnwürdige Fehler ein.
Die sicherste, aber leider auch teuerste Möglichkeit ist, sich die AGB individuell von einem darauf spezialisierten Anwalt zusammenstellen zu lassen. Der kann dann die AGB individuell an Ihre Situation anpassen: Natürlich macht es einen riesigen Unterschied, ob Sie z.B. Textilien oder elektronisches Spielzeug verkaufen.
Ein guter Anwalt wird Sie auch über die wichtigsten anderen Abmahnfallen aufklären und Ihnen bei der Vermeidung helfen. Und Abmahnfallen gibt es reichlich: Die IT-Recht-Kanzlei listet davon weit über 600 auf!
Wenn Sie keinen Anwalt bezahlen können oder wollen, dann sind die Rechtstexte von Protected Shops eine preiswerte und gute Alternative.
Dort gibt es verschiedene Schutzpakete, die Sie an Ihre Größe und Ihren Bedarf anpassen können:
Ich habe für Sie einen Rabatt von 30 Prozent ausgehandelt, die Aktion gilt bis zum 15. September: Geben Sie dazu im Bestellformular den Gutscheincode wort-filt-rabatt-code ein.